Das war 1997/98 !
Was war falsch, was richtig? Was hat sich geändert?
Urteilen Sie selbst !
(Adressat des nachstehenden Thesenpapiers war u.a.
der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in Bonn 2.4.1998)
Die Börse - das unbekannte
Wesen
oder
Die Vermeintlichkeit des Wettbewerbs
Einleitung
Die Börse ist für Außenstehende nach wie vor eine
Institution, die aufgrund ihrer in der Öffentlichkeit weitgehend
unbekannten Aufgabenstellung, ihrer - teilweise für Dritte unverständlichen
- Abläufe und Vorgehensweisen, den Ruch des Spekulativen und
damit Abzulehnenden nicht abschütteln kann. Hier liegt ein wesentlicher
Faktor für die mangelhafte Beteiligung des deutschen privaten
Anlegers an die-sem Ort des Geschehens auf dem Kapitalmarkt. Nicht
nur Unkenntnis der Arbeitsweise und Regeln einer Börse, sondern
auch Zulassungsbeschränkungen - auch aufgrund von gesetzlichen
Regelungen - und eine starke Tendenz zur Oligopol- oder gar Monopolbildung
seitens einzelner Marktteilnehmer verstärken diesen Tatbestand.
Für den privaten Anleger, der sein Erspartes gewinnbringend
anlegen will, haben die Banken es, traditionell und werbetechnisch
ausgesprochen erfolgreich, immer wieder verstanden, sich eine Vertrauensstellung
zu schaffen - vergleichbar, aber mit anderem Hintergrund, zu den "Halbgöttern
in Weiß" -. "Die Bank" weiß, wie man mit
Geld umgeht. Die Existenz eines "Grauen Marktes" dokumentiert
zwar den Bedarf einer Alternative, ist aber zu eng begrenzt, um diese
Regel zu relativieren.
Auch der Gesetzgeber ist im Verlaufe der Jahrzehnte uneingestanden
diesem Eindruck gefolgt, hat sich aber einen bestimmten Rest an Mißtrauen
bewahrt und demzufolge strikte Regeln für Abläufe und Vorgehensweise
an den Börsen vorgeschrieben. Es ist unbestreitbar, daß
die unterschiedlichen Crash-Situationen in den letzten hundert Jahren
(Beispiel: der Schwarze Freitag) hier eine erhebliche Wirkung ausgeübt
haben. Dennoch hat die Erkenntnis oder besser der Eindruck, die Börse
ist traditionell ein Markt der Banken, bis heute eine nachhaltige
Wirkung im Gesetzgebungswerk.
Ausgehend von dem Rest an Mißtrauen, das dem Gesetzgeber verblieben
ist, hat er aber die Funktion des - durch Amtseid gebundenen - "unabhängigen"
Börsenmaklers geschaffen, um die Geschäfte in "ordentlicher"
Weise abwickeln zu lassen.
Es muß einen Grund haben, wenn jetzt allenthalben die Abschaffung
des Börsenmaklers als neutraler Intermediär gefordert wird
- wenn auch mit einer völlig neuen Begründung:
Behinderung des abwicklungstechnischen Fortschritts durch die modernen
Instrumente der Da-tenverarbeitung oder
die "Mathematik" der Software macht einen Makler so überflüssig
wie den Heizer auf der Elekt-rolok.
Sicher hat die Maklerschaft in der Vergangenheit durch Mangel an
Phantasie und vor allem aus Be-quemlichkeit die Fortentwicklung ihrer
Funktion an der Börse nicht in dem Umfange betrieben, der not-wendig
gewesen wäre, um sich und den Kapitalmarkt für die Anforderungen
der kommenden Wirt-schafts- und Währungsunion fit zu machen.
Diese Kritik hat aber nichts mit ihrer vom Gesetzgeber ge-forderten
Grundfunktion zu tun, sondern betrifft allenfalls die Ausgestaltung
ihrer Aufgabenstellung. Ob sie in diesem ihrem "Versagen"
aber so ganz ohne externe Einflüsse (etwa durch reale Stimmrechts-verhältnisse
in den Börsengremien oder - subtiler - durch Rücksichtnahme
auf die "faktische Markt-macht" bei der Ordervergabe) geblieben
ist, sei zunächst dahingestellt.
Wenn sich nun ein "Insider" in diesen Fragen zu Wort meldet,
läuft er Gefahr, sich dem Vorwurf der Bestandssicherung oder
der Bewahrung der eigenen Pfründe auszusetzen. Diese Vorhaltung
ist genau so wenig vermeidbar, wie die, der Stärkung bzw. der
Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland in eine europäische
Führungsrolle hinein im Wege zu stehen.
Dabei lohnt es sich wirklich, die in Jahrzehnten gewachsene Börsenkultur
mit ihren Handelsstrukturen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.
Entsprechendes gilt für die Funktion der Börse und ihre
Bedeutung für die am Handel Beteiligten.
Börse als Ort des Handels im Kapitalmarkt
Bekanntlich herrscht in Deutschland kein Börsenzwang. Dennoch
ist die Börse der Ort, an dem sich der Kapitalmarkt letztendlich
im wesentlichen abspielt oder abspielen sollte. An den Wertpapier-
und Derivate-Börsen versammeln sich - mittelbar und unmittelbar
-, Makler, Bankhändler, Emittenten, Ver-mögensverwalter,
Spekulanten und Spieler (interessanterweise fehlt hier der private
Anleger, der auf-grund des durch die Gesetzgebung vorgegebenen Wertpapierabwicklungsmonopols
gezwungen ist, seine Geschäfte nicht direkt an der Börse,
sondern ausschließlich über Banken abzuwickeln). Sie be-nutzen
die Börse praktisch als Transport- oder Konvertierungsmittel
für Geld oder Wertpapiere. Dies tun sie in der Erwartung, daß
dort eine chancengleiche Vermittlung vorgenommen wird, d.h. daß
dort weder
" Vermögens- oder Transaktionsgrößen
" noch einzelne Gruppen
privilegiert werden, sondern auch ein besonderes Augenmerk auf
" Fairneß,
" höchste Transaktionsgeschwindigkeit, um keine Verluste
durch Kursänderungsrisiken hinnehmen zu müssen,
" minimale Kosten pro Abwicklungsvorgang oder Kurswert,
" hohe Liquidität,
" hohe Preisfeststellungsqualität im Sinne maximaler Neutralität
gelegt wird.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist die Grundvoraussetzung für
den Erfolg der Börse erfüllt. Würde man heute eine
Umfrage unter den beteiligten Parteien durchführen, ob diese
Prämissen erfüllt sind, wäre das negative Ergebnis
sicher keine Überraschung, nur wird es nicht öffentlich
ausgespro-chen.
Neben diesen Zweifeln an der Neutralität des Börsengeschehens,
ist die Tatsache festzuhalten, daß grundsätzlich an der
Börse eine gewisse Chancenungleichheit nicht zu vermeiden ist.
Es gibt immer eine Partei, die ihre Interessen als erste offenlegt,
(z.B. durch Kauf-/Verkaufsaufträge oder Einstellen von Quotes
in DV-Handelssysteme) und eine zweite Partei, die darauf reagiert.
Zur ersten Partei gehö-ren fast immer die privaten Anleger -
sie unterliegen zusätzlich einer weiteren Benachteiligung durch
den Zwang, ein Kreditinstitut, also einen in der Regel interessierten
Handelsteilnehmer, an der Börse einschalten zu müssen -
und alle institutionellen Kapitalsammelstellen, Versicherungen etc.
soweit sie nicht selbst zum Handel an der Börse zugelassen sind.
Eine Möglichkeit, diese systemimmanente Chancenungleichheit
zu vermeiden, besteht in der Beauftra-gung eines neutralen Intermediärs
(z.B. Vermittler wie Makler) mit der Orderausführung.
Börsen als Sekundärmarkt / Bedeutung für Emittenten
Für den Erfolg einer Börse sind die erzielten Umsätze,
deren Ermittlung nicht unumstritten ist (z.B. Mehrfachzählungen,
Einbeziehung von außerbörslichen und reinen Abwicklungsumsätzen),
sicher nicht das alleinige Kriterium.
Die Plazierungskraft (d.h. anlageorientierte Dispositionen, Handeln
auch größerer Engagements ohne wesentliche Kursbeeinflussung
und - nicht zu unterschätzen - Erleichterungen in der Beschaffung
von Risikokapital) ist eigentlich deutlich höher anzusiedeln
und macht die Attraktivität eines Börsenplatzes aus. Hier
haben die Börsen in der Vergangenheit, und leider auch in der
Gegenwart, nicht die Anstrengungen unternommen, die erforderlich wären.
In Zukunft sollten die Börsen diesen Kriterien die unein-geschränkt
höchste Priorität einräumen.
Je größer potentielle Emittenten und damit unabhängiger
in der Finanzbeschaffung, um so weniger sind sie im Grunde auf die
Börse als Ort der Kapitalbeschaffung angewiesen. Um so mehr muß
jede - auch regionale - Börse ihre Attraktivität erhöhen,
um diese Emittenten an sich zu binden. Denn der Handel in großen
Werten bietet den Börsen die Möglichkeit einer Mischkalkulation,
in deren Rahmen die Börsendienste besonders denjenigen zur Verfügung
stehen können, die allein nicht in der Lage sind, das für
ihre Investitionen oder Marktstrategien notwendige Eigenkapital auf
dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Der Spielraum dieser Unternehmen würde
erheblich ausgeweitet, da die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung
und dessen Bedienung in keinem Verhältnis zu den Kosten für
Kredite und den diesen inhärenten Beschränkungen für
den finanziellen Spielraum des Unternehmens stehen.
"Neuer Markt" eine Problemlösung?
Märkte gibt es genug. Überlegungen, wie die vorhandenen
Märkte effizienter und für neue Emittenten interessanter
ausgestaltet werden können, sind gefragt.
Ob die Installation eines "Neuen Marktes" mit - von Emittenten
gesponsorten (!) - Betreuern (?) ein sinnvolles Instrumentarium sein
kann, ist schlichtweg zu bezweifeln. Nicht alle - von anderen kreierten
- Ideen (Beispiel: Nouveau Marché in Paris) sind deshalb schon
richtig und müssen kritiklos übernom-men werden. Die ursprüngliche
Idee, die Beschaffung von privatem Risikokapital zu erleichtern, wird
durch das Marktmodell "Neuer Markt" konterkariert. Geschaffen
wird ein Prädikatsmarkt mit erhöhten Publizitätsanforderungen,
zwingende Anwendung internationaler Bilanzierungsvorschriften, Emissions-volumen
von mind. DM 10 Mio., 15% mindestens, möglichst 25% Streubesitz
und anderen Vorausset-zungen. Zudem muß der Emittent einen Betreuer
u.a. für eine Funktion bezahlen, die bisher die skron-toführenden
Makler in gleicher Weise , aber kostenlos, ausgeübt haben.
Die Rolle des Betreuers ist interessanterweise bis heute nicht endgültig
definiert. Erste Hinweise auf die Funktion des neu zu schaffenden
Betreuers gab Herr Gutschlag (DB AG) auf dem Deutschen Eigenka-pitalforum
in Leipzig. Danach soll der Betreuer ein emissionswilliges Unternehmen
an der Börse einfüh-ren, bei der Erfüllung der Anforderungen
beraten sowie (sic!) im Übergangshandel (?) auf Anfrage die Geld-
und Brief-Limite stellen. Gleichzeitig soll er das Privileg zum Marktausgleich
erhalten, d.h. er kann zeitweise Ungleichgewichte bei Angebot und
Nachfrage überbrücken. Ähnlichkeiten mit den Aufgaben
eines Börsenmaklers sind rein zufällig und nicht beabsichtigt!
Jeder Kursmakler, der die angeführten Kriterien zur Förderung
der Marktliquidität, nämlich auf Anfrage mindestens Stück
500 bei einem Maxi-malspread von 5% zu handeln, zum Maß seines
Handelns machte, würde wegen Unfähigkeit geschol-ten werden.
Um einer eventuell kritischen Diskussion auszuweichen, wird ganz
nebenbei seitens der Deutschen Börse AG entschieden, daß
die Betreuerlösung natürlich nur für den "Neuen
Markt" gelte, der im übri-gen außerhalb des Börsengesetzes
als privatrechtliches Handelssegment für wachsende kleine und
mittlere Unternehmen in zukunftsweisenden und traditionellen Branchen
geführt werden soll!
Zentralbörse oder Regionalbörsen ?
In dem eben erwähnten Zusammenhang zeigt sich die wesentliche
volkswirtschaftliche Bedeutung der Regionalbörsen. Durch ihre
Marktnähe und die Möglichkeit, auch kleinere Emittenten
zu betreuen, wird die Kapitalversorgung klein- und mittelständischer
Unternehmen sichergestellt, oder könnte - wenn die Anstrengungen
der einzelnen Börsen, auch im Sinne von Beratungs- und Betreuungsangeboten,
deutlich verstärkt würden - erheblich ausgeweitet werden.
Die Themenbereiche "Zweiter Börsenmarkt", "Venture
Capital", "Kleine Aktiengesellschaft" und "Handel
in GmbH-Anteilen" sollten nicht nur häufig benutzte Schlagworte
sein, sondern aktiv und innovativ angegangen werden.
Eine kostengünstigere oder effektivere Lösung, als die
Nutzung bzw. den Ausbau der Regionalbörsen für die eben
geschilderten Zwecke, ist bisher noch nicht aufgezeigt worden. Die
ständige, den Blick für das wirtschaftlich Machbare und
Notwendige verstellende und - mit Verlaub - einfallslose Diskussion
über Konzentrierung, Zentralisierung bis hin zur Vollcomputerisierung
des deutschen Kapitalmarktes folgt letztendlich rein betriebswirtschaftlichen
Gründen einzelner großer Marktteilnehmer und läßt
die Sorge für die Kapitalbeschaffung und den Kapitaltransfer
der Masse der kleinen und mittelständischen Unternehmen - und
damit dem wichtigsten Teil der deutschen Wirtschaft - völlig
unberücksichtigt.
Man stelle sich vor, ein kleines regionales Unternehmen in Brandenburg
(pars pro toto) möchte an die zentralisierte deutsche Börse
in Frankfurt und sucht einen Emissionspartner...
Unabhängig von der eben diskutierten Fragestellung gibt es über
das Prinzip der Regionalbörsen eine gespenstisch anmutende Diskussion
über die Unerträglichkeit unterschiedlicher Kurse an den
ver-schiedenen Börsen. Bis heute gibt es keine klare Aussage
darüber, wer denn geschädigt wurde, wenn die Börsen
in gleichen Papieren aufgrund der unterschiedlichen Orderlagen zu
verschiedenen Kurs-feststellungen kommen.
Der Anleger - hätte er die Möglichkeit ("Deutsche"
Indices sollten die Kurse aller "deutschen" Börsen,
nicht nur der Frankfurter, beinhalten), die Kurse zu verfolgen - könnte
seiner Bank die Anweisung ge-ben, an unterschiedlichen Plätzen
interessewahrend seine Order auszuführen. Dann wären die
Banken nämlich verpflichtet, den Auftrag des Anlegers zu dem
jeweilig für ihn günstigsten Kurs an den unter-schiedlichen
Börsen auszuführen. Davor hat man entweder Angst, oder es
widerspricht dem eigenen Macht- bzw. Einflußdenken oder man
empfindet es als schlichtweg zu aufwendig. Dieselben Vertreter würden
als Privatleute aber empört reagieren, wenn bei ihren privaten
Einkäufen in Düsseldorf die Preise des Kaufhaus des Westens
in Berlin abgerechnet würden.
Die stille, d.h. nicht laut vertretene, Auffassung bei der Deutschen
Börse AG und ihrer wesentlichen Entscheidungsträger in Frankfurt
lautet: eine Börse in Deutschland genügt. Dies ist ein geradezu
gro-teskes Mißverständnis der Marktmechanismen eines voll
ausgebildeten Wettbewerbs. Die Vielfalt der Anbieter und deren Konkurrenz
untereinander um die "Gunst" des Anlegers schafft eine Ausweitung
des Marktes und damit des Umsatzes. Wer gezwungen ist, um den Kunden
täglich neu zu werben, sich ständig etwas Neues einfallen
zu lassen, um Markt nicht zu verlieren, schafft Anreize. Die Suche
nach immer neuen Marktsegmenten und Kunden ist der "Sauerteig"
einer gut funktionierenden Marktwirt-schaft, die wir doch vorgeben
zu haben, nicht die Monopolisierung. Sie schafft Abhängigkeiten,
macht satt und träge. Große Monopolisten, es sei denn,
es handelt sich um Staatsbetriebe, können hiervon ein Lied singen.
Enttäuschend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Großbanken.
Sie sind unter Hinweis auf betriebswirtschaftliche Zwänge bzw.
die Globalisierung der Märkte, dabei, die gewachsene deutsche
Börsenkultur zu zerschlagen. Die bereits erfolgte Auslagerung
des Investment-Bankings nach London, und dabei wird es nicht bleiben
(trotz der jüngsten Ereignisse), zeugt nicht gerade von einem
unbändi-gen Willen, den deutschen Kapitalmarkt zum führenden
Markt in Europa machen zu wollen. Die Integ-rationskraft, die hierfür
erforderlich wäre, das Bemühen um die Gesamtsituation nicht
nur unter be-triebswirtschaftlichen, sondern auch unter volkswirtschaftlichen
Aspekten müßte von ihnen ausgehen, wenn sie ihrem Anspruch
gerecht werden wollen, eine in gewissem Sinne staatstragende Rolle
zu spie-len. Im Gegenteil: Sie sind in diesem Sinne nicht Gestalter,
sondern laufen Vorbildern als "Imitatoren" hinterher und
opfern die deutschen Börsen auf dem Altar ihrer eigenen Interessen.
Nicht zu verstehen - oder besser: nur zu verstehen unter dem Aspekt
des Bestrebens nach Zentralisie-rung - ist, daß es angesichts
der zukünftigen europäischen Entwicklung bis heute nicht
gelungen ist, einen neutralen Normenausschuß im Börsenwesen
zu installieren. Hier könnten Standardisierungslö-sungen
(z.B. Datenträgerformate, EDI-Schnittstellen, Orderformate etc.)
erarbeitet werden, die es den vielen Gruppen in diesem Markt erleichtern
würde, in-house-Lösungen kostengünstig, auf ihre eigenen
Bedürfnisse zugeschnitten und zukunftsweisend zu erstellen. Dies
ist in der Vergangenheit nur einmal - bei der Installation der Deutschen
Börse institutionsübergreifend gelungen.
Hier spielt eindeutig die Monopolisierung bzw. der Zentralisierungswunsch
der heutigen Akteure eine entscheidende Rolle. Wer alles an einem
Platz konzentrieren will, kann derartige Überlegungen nicht gutheißen.
Dächte er tatsächlich global, wie behauptet, müßte
er den Gedanken aber befürworten. Denn dann würde ihm auffallen,
daß ein europäischer Kapitalmarkt nicht nach der deutschen
Vorstel-lung ablaufen wird, sondern nach unterschiedlichsten Systemen,
die kompatibel gemacht werden müß-ten. Ein Normenausschuß
könnte hier im Hinblick auf Standardisierung segensreiche Arbeit
leisten.
Ganz neue Betätigungsfelder für die Regionalbörsen
wird es wohl nach Inkrafttreten der 6. KWG Novel-le (die nach dem
derzeitigen Diskussionsentwurf neben der Umsetzung der Wertpapierdienstleistungs-richtlinie
und der Kapitaladäquanzrichtlinie ganz erhebliche Änderungen
insbesondere im Maklerrecht bringen wird) geben. Viele regionale Depotverwaltungen,
Kundenberater und Anlageberater werden, um allen Anforderungen, die
zukünftig, - für die meisten neu - , an sie gestellt werden,
eine Anbindung an eine Börse suchen. Meldewesen, komplizierte
Eigenkapitalberechnung und Führen eines Handels-buches, sowie
entsprechend notwendige Kapitalausstattung und deren Überwachung
lassen dies sinn-voll erscheinen.
Der Staat als "Gestalter" der Börse
Der Staat hat nicht ohne Grund - die Vergangenheit der Börsencrashs
und vieler Unregelmäßigkeiten zeigt dies mehr als deutlich
- eine absolut dominante Rolle in dieser ursprünglichen (?)"Veranstaltung
der Banken" zu spielen. Mangelnde Sachkenntnis in der Vergangenheit
und jahrzehntelange, schon fast traditionelle Abschottung bzw. Geringschätzung
der für gesetzgeberische Gestaltung Zuständigen hat bisher
eine zukunftsweisende - oder zumindest sachgerechte Einflußnahme
der Politik behindert. Dies hat sich in den letzten Jahren hinsichtlich
der Rahmenbedingungen geändert.
Die Genehmigung und Beaufsichtigung der Börsen ist Ländersache.
Hier jedoch kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß
insbesondere in Hessen keine Börsenpolitik im volkswirtschaftlichen
Sinne, d.h. für eine möglichst optimale Gestaltung des Finanzplatzes
Deutschland, sondern reine Standortpolitik - zu Lasten des Gesamtmarktes
- für den Finanzplatz Frankfurt betrieben wird. Eine Feststellung,
die bei anderen Themen auch andere Bundesländer betrifft.
Man wird den Verdacht nicht los, daß eine stärkere staatliche
Einflußnahme auch nicht erwünscht zu sein scheint. Wie
anders sollte man die jüngst geäußerte Forderung von
Herrn Dr. Breuer (Vorstand Deutsche Bank) verstehen, es sollte weniger
staatlich überwachte Börsen und dafür mehr private
Han-delssysteme geben.
So sehr der privaten Initiative breiter Raum bei der Gestaltung des
Marktes eingeräumt werden muß, so sehr muß aber darauf
geachtet werden, daß die Interessen der privaten Wirtschaft
nicht zur Mono-polisierung im weitesten Sinne des Wortes führen.
Dieser Markt befaßt sich nicht mit irgendwelchen Gütern,
sondern ist der zentrale Handelsort für das in einer Volkswirtschaft
sensibelste Gut, das Kapi-tal. Hier vollzieht sich die volkswirtschaftlich
notwendige Allokation knapper Kapitalmittel auf die jeweils ertragreichste
Anlage.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung von einem funktionierenden Geld-
und Kapitalmarkt ist so elemen-tar, daß hier der Staat einen
Rahmen vorgeben muß und entsprechende Kontrollen einzubauen
hat. Nur ein staatlicher, ordnungspolitischer Rahmen kann gewährleisten,
daß das Marktgeschehen geord-net - und damit im volkswirtschaftlichen
Sinne einigermaßen optimal - vonstatten geht und Auswüchse
verhindert werden. Der Gesetzgeber darf sich hier das Gesetz des Handelns
nicht aus der Hand nehmen lassen.
Strukturveränderungen an der Börse
Unbestreitbar ist, daß Veränderungen in der Struktur der
Börse dringend erforderlich sind. Zielsetzung muß dabei
nicht nur die viel beschworene Wettbewerbsfähigkeit im internationalen
Rahmen sein. Min-destens genau so wichtig ist die Berücksichtigung
der unterschiedlichen Marktstruktur in der deutschen Börsenlandschaft.
Auf der einen Seite sind dies die Interessen der wenigen großen,
institutionellen Marktteilnehmer, die voll im internationalen Wettbewerb
stehen, auf der anderen Seite die Vielzahl kleiner und mittlerer Marktteilnehmer
sowie die Millionen Anleger, deren berechtigten Belange ebenfalls
zu schützen sind. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Entscheidungsträger
der deutschen Börsen sind zu diesem Schutz verpflichtet und haben
demzufolge die einzelnen Gruppeninteressen ausgewogen zu berück-sichtigen.
Damit wird deutlich, daß eine Neustrukturierung nicht mit einer
Monopolisierung - gleichbedeutend mit Verdrängung und Reduzierung
von Marktteilnehmern - als Folge einer Zentralisierung und quasi "men-schenfreien"
Computerisierung einher gehen darf.
Unstreitig ist, daß der reine Profihandel (Handel auf eigene
Rechnung) etwas anderen Kriterien unter-liegt als der übrige
Markt, insbesondere dann, wenn im Auftrag und für Dritte gehandelt
wird. Im Profi-handel agieren Fachleute mit klaren Vorstellungen über
ihr jeweiliges Ziel, verbunden mit der vollen Verantwortung für
die Konsequenzen ihrer Handlungen. Dadurch verbietet sich hier die
Einbeziehung von Kundenaufträgen ausdrücklich. In den letzten
Jahren hat sich dieser Sektor durch die Einführung der Terminmärkte
zusätzlich - auch im Sinne einer Belebung des Kassamarktes -
verändert. Hier sind insbesondere die Arbitragegeschäfte
zwischen den beiden Märkten angesprochen. Zwar sind Futures und
Optionen in aller Regel von keinem großen volkswirtschaftlichen
Nutzen, aber internationale Praxis und aus dem Börsengeschehen
nicht mehr wegzudenken. Über Sinn oder Unsinn zu streiten, führt
deshalb nicht weiter. Tatsache ist, daß der Profihandel des
Kassamarktes durch Terminmarktfunktio-nen beeinflußt ist, wohingegen
der private Anleger wenn, dann eher in die Kapitalanlage Aktien als
solche investiert. (Umsatzanteil Optionsscheine zu Aktien ca. 2,4%
zu 97,6%).
Eine Trennung von wholesale/retail market (Großhandel/Einzelhandel)
könnte sich hier anbieten. So könnte verhindert werden,
daß wenige, starke Marktteilnehmer Märkte von hoher volkswirtschaftlicher
Bedeutung dominieren und Kurse in eine für sie nützliche
Richtung beeinflussen.
Eine völlige Trennung ist allerdings dann nicht sinnvoll, wenn
man berücksichtigt, daß festgestellte Kurse nicht nur für
Marktteilnehmer, sondern auch für steuerliche Zwecke relevant
sind. Das führt zu der Erkenntnis, daß eine effiziente
und kostengünstige Vernetzung beider Segmente notwendig ist,
um ein Auseinanderdriften der Kurse zu verhindern.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit
Es ist zweifellos richtig, daß die heutige Börsenstruktur
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes,
speziell im europäischen Raum, nicht gerade förderlich ist.
Diese internationale Wettbewerbsfähigkeit ist aber nicht unbedingt
dadurch zu erreichen, daß der nationale Wettbewerb eliminiert
wird. Im Gegensatz zur heutigen Praxis muß der nationale Wettbewerb
gestärkt werden, um die dringend erforderliche Leistungsverbesserung
bewerkstelligen zu können. Allerdings kann Wettbewerb nur dann
funktionieren, wenn Wettbewerbsregeln - staatlicherseits - vor-gegeben
sind und die Einhaltung durch die zuständigen Aufsichtsstellen
(Bundeskartellamt, BAWe sowie die Börsenaufsichtsbehörden)
auch überprüft wird.
Es wirkt schon etwas befremdlich, wenn Vertreter, die in volkswirtschaftlichen
Seminaren dem Wettbe-werb als leistungsförderndem Element das
Wort reden, in anderen Seminaren den - leider nicht ausrei-chend vorhandenen
- Wettbewerb deutscher Börsen untereinander als provinziell und
die internationale Wettbewerbsfähigkeit behindernd beklagen.
In diesem Zusammenhang von Kleinstaaterei zu reden, entbehrt in einem
föderalistisch aufgebauten Staat nicht einer unfreiwilligen Komik.
Dieser Staat hat in seiner föderalistischen Verfaßtheit
eine Pros-peritätsphase erlebt, die gezeigt hat, daß Eigenverantwortlichkeit
bei gleichartiger Infrastruktur Erhebli-ches zu leisten vermag. Auf
den Börsenbereich übertragen heißt dies, daß
Vernetzung, Kommunikati-on, Handelsverbund und ähnliche Instrumente
- wohlgemerkt auf modernstem technischen Niveau! - erforderlich sind,
um die Leistungsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland - unter
Einbeziehung marktbearbeitender Techniken - zu erhöhen. Zielsetzung
muß sein, daß eine breit angelegte Basis, d.h. eine intensivere
und stärkere als heute existierende Beteiligung des Privatkapitals
am Kapitalmarkt, geschaffen wird.
Daß andere, angeblich Maßstäbe setzende Länder,
wie z.B. die USA als auch Japan oder England, ja sogar das zentralistische
Frankreich anders denken, sei nur am Rande erwähnt. Warum nun
ausge-rechnet Vertreter der Schweizer Philosophie (siehe die kürzlich
vollzogene Zentralisierung in Zürich auf Basis einer elektronischen
Börse, an deren Konzeption einer der Vorstände der DB AG
beteiligt war. Die Zentralisierung in Zürich hat vielleicht etwas
mit dem Volumen des dortigen Börsenhandels und dem traditionell
maklerlosen Handel zu tun. Ergebnisse müssen abgewartet werden.)
die Geschäftsfüh-rung der Deutschen Börse AG übernehmen
mußten, gibt doch zu denken. Nichts gegen die Schweiz, aber
sie symbolisiert nicht die Welt. Die USA und andere erscheinen da
doch von einem höheren Stel-lenwert.
Duales System oder wie man einen Gegensatz konstruiert
"Präsenzbörse versus Computer" lautet der überall
verkündete Gegensatz und: "Das Bessere ist des Guten Feind",
d.h. die voll computerisierte Börse ist der Präsenzbörse
weit überlegen (Stichworte: Feh-lervermeidung, Kosten, volle
Transparenz, hohe Transaktionsgeschwindigkeit etc.). Die Stichhaltigkeit
dieses konstruierten Gegensatzes hat offensichtlich noch niemand überprüft,
sonst würde diese Parole nicht wie eine Gebetsmühle ständig
unwidersprochen wiederholt.
Wie sind die Fakten? Die Präsenzbörse nutzt heute ebenso
DV-Systeme wie andere Wirtschaftsberei-che auch. Daß diese Systeme
den an sie gestellten Anforderungen nur rudimentär und mit großen
Mühen halbwegs gerecht werden können - um es nicht schlimmer
zu formulieren -, ist keine Folge der Existenz der Präsenzbörse,
sondern ist die schlechte Qualität der angebotenen Software.
Sie ist weit davon entfernt, auch nur mittleren Ansprüchen gerecht
zu werden. Sie ist in wesentlichen Bereichen, teilweise durch Beharren
auf ausschließlicher Großrechnertechnologie über
den Stand der 70er Jahre nicht hinaus gekommen. Die Ende der 80er
Jahre angedachte generelle Neufassung ist aufgrund der immer häufiger
notwendigen Anpassungen (z.B. BOSS-cube) bis heute nicht realisiert
worden, so daß weiterhin die Nutzer der Software mit der ihr
eigenen Bedienerunfreundlichkeit, mangelhaften Service-leistungen,
Ungleichbehandlung der Marktteilnehmer, sowie großer Schwerfälligkeit
in der Anpassung an aktuelle Erfordernisse rechnen müssen. Damit
einhergehend sind entsprechend die hohen effekti-ven Kosten. Bekanntlich
ist deutsche Börsensoftware noch nicht exportiert, wohl aber
internationale Software importiert worden (z.B. DTB).
Diese Aussage ist um so schmerzhafter, weil sie einen Monopolisten
trifft, nämlich die Deutsche Börse AG als alleinige Mutter
der Deutschen Wertpapierdaten Zentrale (DWZ). Diese Tochter hat -
mit "sanf-ter Unterstützung" der Muttergesellschaften
der Deutschen Börse AG, der deutschen Großbanken, - konkurrierende
Systeme aus dem Markt gekauft und stillgelegt, gleichgültig,
ob sie besser oder gleich gut waren. Der Vorwand: die Software muß
vereinheitlicht werden, um durch die intensivere Nutzung eines einheitlichen
Systems die Kosten zu reduzieren.
Ergebnis dieser, zugegeben langfristig angelegten, mit großer
Intensität betriebenen und mit dezenten Druckmitteln durchgesetzten
Strategie der Verfechter der Computerbörse ist, daß ihre
Gegner - und das ist der große Rest des Marktes einschließlich
der Börsenmakler - dieses schlechte System der DWZ auch noch
überhöht bezahlen muß. Peinlicherweise haben sich
die Kosten für die Anwender gegenüber der früheren
Situation um ein Vielfaches erhöht.
Einem "Ondit" zufolge sind die Jahresergebnisse der DWZ
nicht die schlechtesten...Ein Indiz hierfür bietet das Bilanzergebnis
der Deutschen Börse AG. Bekanntermaßen sind Börsen
in ihrer öffentlich-rechtlichen Verfassung keine Profitcenter,
wohl aber deren privatrechtlich organisierten Träger.
Anders formuliert: der auch in Veröffentlichungen immer wieder
geforderte Wettbewerb der Systeme kann gar nicht stattfinden, da die
DWZ keine Schnittstellen für andere Systeme anzubieten bereit
ist. Aus der Sicht der DBAG/DWZ als Monopolist verständlich;
der Sache aber nicht unbedingt dienlich.
In Veröffentlichungen ist zudem zu lesen, daß die Frankfurter
Wertpapierbörse zusätzlich per Vertrags-konstruktion auch
noch die Lizenzvergabe an potentielle Benutzer der DWZ-Systeme genehmigen
muß. Ist für das in Planung und Umsetzung befindliche Ehs
nicht sogar weitergehendes in der Überle-gung? Honni soit qui
mal y pense!
Wären die eingesetzten Programme besser und der Wettbewerb funktionsfähiger,
hätten die Befürwor-ter einer Präsenzbörse bessere
Chancen. Dann könnte nämlich endlich nachgewiesen werden,
daß der Einsatz von vernetzten Computerprogrammen tatsächlich
der heutigen Präsenzbörse die Möglichkeiten gäbe,
sich zu entwickeln und die für Computerbörse reklamierten
Vorteile besser und für die Marktteilnehmer wirkungsvoller zu
realisieren. So sind bereits heute Orderrouting, pre-trade, Kurs-Umsatz-Zeit-Anzeige,
Ausführungsanzeige und andere, auf der Wunschliste von Börsenteilnehmern
und Außenste-henden stehende DV-Bausteine, vorhanden, deren
bessere Nutzung und konsequente Weiterentwick-lung oder Realisierung
es zu fördern gilt. Die ausschließliche Forderung nach
Verlängerung der Bör-senzeit reicht sicher nicht aus.
Da beim Präsenzhandel schon jetzt durch Computereinsatz die
"Präsenz" an der Börse den Han-delsteilnehmern
erspart bleibt, wodurch also unterscheiden sich dann die Systeme?
Dies kann nur in dem Preisfeststellungsverfahren und der Preisqualität
sowie den unterschiedlichen Intentionen der Marktteilnehmer begründet
sein. Der reale Gegensatz ist nämlich nicht der Einsatz des Computers,
sondern die Existenz des unabhängigen - und auch durch Amtseid
zur Neutralität verpflichteten - Börsenmaklers! Dieser ist
- aufgrund eben dieser Neutralität - verpflichtet, eine funktionierende
und die einzelnen Interessen berücksichtigende Preis- und Marktpflege
zu betreiben. Zudem ist er für den Kurs verantwortlich, berücksichtigt
Indikatoren wie allgemeine Marktlage, Indices und wird - last but
not least - genauestens in seiner Vorgehensweise durch staatliche
Aufsicht überwacht.
Die Qualität des Kursfeststellungsverfahrens ist von entscheidender
Bedeutung. Deshalb hat der Ge-setzgeber u.a. vorgeschrieben, daß
ein Kurs nicht willkürlich festgesetzt werden darf und "der
wirkli-chen Geschäftslage des Handels an der Börse"
entsprechen muß.
Der gerechnete Kurs wird nach Aufruf des Papiers durch den Kursmakler
(oder preisfeststellenden Makler) im Wege des "Meistausführungsprinzips"
festgestellt; d.h., alle Kauf- und Verkaufsaufträge werden gesammelt
und unabhängig von ihrem zeitlichen Eingang gegenübergestellt.
Festzusetzen ist der Preis, zu dem die meisten Aufträge ausgeführt
werden können.
Die Feststellung der wirklichen Marktlage ist schwierig. Gerade der
Kursmakler kann aber aufgrund seiner Berufserfahrung, seiner detaillierten
Marktkenntnis und der Übersicht über den Börsenverlauf
dafür Sorge tragen, daß Aufträge, die nur zu extrem
von der üblichen Marktsituation abweichenden Bedingungen ausführbar
sind, von den Handelsteilnehmern nicht ausgenutzt werden. Auch Abrech-nungsmanipulationen
wird so vorgebaut.
Dem Kursmakler kommt damit die Rolle eines Intermediärs zu,
der dafür sorgt, daß der Preis der Wert-papiere der tatsächlichen
Nachfrage und dem wirklichen Angebot entspricht. Er sorgt in Kenntnis
der allgemeinen Interessen der Marktteilnehmer auch dafür, daß
sich diese überhaupt in Angebot und Nachfrage artikulieren und
übernimmt somit zusätzlich die Funktion eines Suchintermediärs.
Um mögliche Interessenkonflikte des Kursmaklers von vornherein
auszuschließen, hat der Gesetzge-ber die Handelsteilnahme des
Kursmaklers mit umfangreichen Restriktionen belegt. So darf sein Enga-gement
nur insoweit erfolgen, als dies "zur Ausführung der ihm
erteilten Aufträge nötig ist". Es darf zu-dem "nicht
tendenzverstärkend wirken" und es gilt selbstverständlich
auch hier, daß die festgestellten Kurse "der wirklichen
Geschäftslage des Handels an der Börse entsprechen"
müssen. Außerdem sind "alle Aufträge gleich zu
behandeln", eine Bevorzugung der Eigengeschäfte ist also
nicht erlaubt. Durch den Kurs bzw. Orderausruf ist darüber hinaus
die Teilnahme aller Handelsteilnehmer an der Kursfest-stellung ermöglicht,
ein Mißbrauch durch fehlende Transparenz ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird seine Eigengeschäftstätigkeit
auf ein an den geleisteten Sicherheiten orientiertes Maß beschränkt
und seine finanzielle Leistungsfähigkeit wird laufend überprüft.
Zudem überwacht die an den Börsen eingerichtete Handelsüberwachungsstelle
neben der schon immer bestehenden Bör-senaufsicht die korrekte
Ausübung seiner Tätigkeit.
In einer reinen Computer-Börse registriert der Computer lediglich
die Abschlüsse zweier Marktteilneh-mer, ohne besondere Marktsituationen
zu berücksichtigen. Er trägt zwangsläufig keine Verantwortung
und ist auch nicht in der Lage, gegebene Limits so abzugleichen und
zu steuern, daß ein Geschäft zustande kommt. Unter Berücksichtigung
der immer größer werdenden Volatilität der Märkte
einen Auftrag unlimitiert und ohne Berücksichtigung der augenblicklichen
technischen Marktlage an die Börse zu geben, kann jetzt schon
zu großen, in der Regel unangenehmen Überraschungen führen.
Eine EDV-Börse würde diesen Trend nur noch mehr verstärken
(siehe Beispiele in IBIS). Durch die Monopo-lisierung qua System wächst
zudem die Gefahr unzulässiger Kursabsprachen.
Die Vertreter der reinen Lehre haben zwischenzeitlich bemerkt, daß
hier doch erhebliche, markt-, um-satz- und einsatzeinschränkende
Faktoren vorliegen, die das System entscheidend im Wettbewerb zurückwerfen
können. Die in London nach dem Big Bang und in den verschiedenen
Crash-Situationen gemachten Erfahrungen zeigen die Schwächen
dieses Systems in aller Deutlichkeit. Alleine die Redu-zierung der
Marktteilnehmer und die deutliche Verschlechterung der Situation für
small caps (Erhöhung des Spreads), hätten Anlaß zu
einer genauen Analyse sein müssen, deren Ergebnisse auch für
den Finanzplatz Deutschland von einiger Bedeutung sind.
Nach Auffassung der Verfechter der reinen Computerbörse soll
an die Stelle des Börsenmaklers ein sogenannter Betreuer treten,
der in aller Regel einem der großen Marktteilnehmer angehört
oder ver-pflichtet ist. Ob es ihm im Konfliktfall dennoch gelingt,
gegen die Interessen eines der großen Teilneh-mer zu handeln,
muß zumindest bezweifelt werden. Es kann durchaus - aus dem
Interesse eines Marktteilnehmers heraus - sinnvoll sein, eine bestimmte
Order nicht ausführen zu lassen, obwohl mit einem gewissen Bemühen
dies möglich wäre. Man kann es auch anders formulieren:
In einer derarti-gen Zukunft könnten die Banken versucht sein,
die Kurse so zu beeinflussen, daß der Nostrohandel (bankeninterne
Eigenhandel) zumindest keine Verluste aufweist. Außerdem sind
kursbeeinflussende Schwerpunktaktionen zu bestimmten Stichtagen (z.B.
Bilanzstichtagen) ebenfalls durchaus denkbar.
Früher wurden an der Börse Aufträge ausgehandelt,
daher der Name Börsenhandel. Provision gibt es nicht für
den guten Kurs, sondern nur für den Abschluß. Da ein Geschäftsanreiz
nicht gegeben ist, handeln die Kreditinstitute in der Regel nur noch
ihre eigenen Positionen.
Dennoch: aufgrund der gegebenen oder doch erforderlichen Fürsorgepflicht
des Auftragnehmers für den privaten oder institutionellen Anleger
sollte ein Ausführungskurs nicht nur bekannt gegeben oder - von
Seiten des Auftraggebers - wie ein Gottesurteil hingenommen werden.
Er ist durch den Ausführen-den unter den jeweils existierenden
Umständen für den Anleger so optimal wie möglich zu
gestalten.
Interessanterweise offerieren die Banken auch an ihren Schaltern
interessierten Kunden insbesondere die Papiere, die sie selbst in
ihrem Portefeuille halten. Informationen über andere Papiere
werden un-gern und nur auf intensives Befragen weitergegeben. Diese
Vorgehensweise ist eigentlich ausgespro-chen wettbewerbsverzerrend,
damit marktschädlich und stimmt nicht unbedingt mit den Grundsätzen
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb überein.
Es bleibt der dringende Verdacht, daß die Neutralität
eines amtlichen, d.h. hoheitlich agierenden Kursmaklers nicht erwünscht
ist oder zumindest - positiv formuliert - als "quantité
negligeable" betrach-tet wird. Die neu konzipierte Amsterdamer
Wertpapierbörse -wohlgemerkt: es handelt sich um eine elektronische
Börse! - zeigt, daß man völlig anderer Meinung sein
kann. Der holländische Hoekman, in seinem Aufgabengebiet dem
deutschen Kursmakler vergleichbar, spielt dort eine entscheidende
Rolle. Obwohl primär für den retail-market zuständig,
hat die Verknüpfung mit dem wholesale-market zu einer erheblichen
Verbesserung der Performance beigetragen. Verengung der Spreads (Kosten),
Ver-besserung der Liquidität, niedrigere Volatilität und
das Zurückholen von nach London abgewanderter Umsätze kennzeichnen
den Erfolg dieser Konzeption.
Auf jeden Fall sollte zum Schutz des Anlegers der "Tatbestand
der fahrlässigen Orderausführung" ein-geführt
werden, um dem Anleger ein Mindestmaß an Schutz gegen Fehlverhalten
oder Manipulationen zu bieten. Der Begriff "interessewahrend"
hat einen Sinn, der nicht verloren gehen darf.
Börse als Dienstleister
Die Börse ist, neben ihrer rein mechanistischen Aufgabe des
Handelsortes für Wertpapiere, eine volkswirtschaftliche und in
diesem Sinne eminent politische Institution und sollte dies auch in
der Öf-fentlichkeit verdeutlichen. Sie spielt für den deutschen
Kapitalmarkt die herausragende Rolle und müß-te diese ihre
Funktion oder Bedeutung immer wieder deutlich werden lassen. Wer im
Kapitalmarkt eine Rolle spielt, muß in der Lage sein - und es
notabene auch wollen -, zu volkswirtschaftlichen Themen nationaler
oder internationaler Prägung Stellung zu beziehen und dieser
Meinung auch in der Öffent-lichkeit Geltung zu verschaffen.
Börsen werden seit der Novellierung des zweiten Finanzmarktförderungsgesetzes
1994 von Geschäfts-führungen in eigener Verantwortung geleitet.
Trotzdem treten sie interessanterweise - von Ausnah-men abgesehen
- selten aktiv in der Öffentlichkeit auf und äußern
sich zu den die Börsen interessie-renden Fragen. Sie überlassen
das Feld oft - zu oft? - dem Börsenpräsidenten oder Vertretern
des Börsenrates (man beachte deren Zusammensetzung!).
Die neu übernommene Verantwortung kann nicht dadurch dokumentiert
werden, daß man auf "die hö-heren Weisungen des Himmels"
wartet. Wie bereits mehrfach betont, ist die Börse eine volkswirt-schaftliche
Angelegenheit und nicht die Interessenvertretung einzelner Börsenträger
oder der diese tragenden Kreditinstitute. Dies gilt in verschärftem
Maße für die regionalen Börsen. Es genügt einfach
nicht, auf die Meinungen oder Ideen der "Großen Börse"
in Frankfurt zu warten und dann deren Entscheidungen mit Beifall zu
begleiten oder - was noch schlimmer ist - hinter "vorgehaltener
Hand" über deren Eigenmächtigkeiten zu klagen.
Wenn man sich heute das Bild der Börse in der Öffentlichkeit
vor Augen führt, stellt sie sich tatsächlich als das unbekannte
Wesen dar. In der Werbung haben die Börsen noch nicht einmal
angefangen, die Grundbegriffe zu erlernen.
Dies wird deutlich, wenn man an den Universitäten beispielsweise
nachfragt, wie die Börse auf Informa-tionsanforderungen reagiert.
Der betroffene Professor, Dozent oder Student kann sich glücklich
schät-zen, wenn er überhaupt eine Antwort bekommt; das Material,
das er - im positiven Fall - erhält, führt ihn in aller
Regel nicht weiter, weil es sich meist um aussageloses Prospektmaterial
handelt. Statistiken existieren nur unzulänglich.
Dies gilt nicht nur für die Regionalbörsen, sondern auch
für die Deutsche Börse AG und ihre Tochter-gesellschaften,
die sich sonst so weltoffen geben. Bei angelsächsischen Börsen
ist die Situation eine völlig andere. Dort wird man bei Anfragen
mit einer Fülle von Material bedacht, mit dem auch der Laie etwas
anfangen kann.
Wer glaubt, diese desolate Situation gelte nur für die Öffentlichkeitsarbeit,
frage einmal bei emissions-willigen Unternehmen nach...
Bei dieser Situation ist es nicht weiter verwunderlich, wenn in Deutschland
auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes und der Verbraucheraufklärung
- man wagt, die Forderung nach der Werbung für eine aktive Beteiligung
der privaten Anleger am Kapitalmarkt gar nicht auszusprechen - ein
erhebliches Defizit existiert. Beispiele wie die Emission der T-Aktie
sind als Gegenargument unbrauchbar. Für die Plazierung dieses
Papieres war eine alle bisher bekannten Dimensionen (= Kosten) sprengende
Wer-bekampagne erforderlich, da der Kapitalbedarf mit ca. 21 Mrd.
DM Rekordniveau erreichte und zu er-heblichen Verwerfungen im Kapitalmarkt
geführt hätte. Nur durch die Aktivierung von privatem -
bisher an dem Kapitalmarkt so nicht präsentem - Kapital konnte
die Einführung ohne Schaden für andere An-lageformen durchgeführt
werden. Ob mit diesem beispiellosen Vorgang dem deutschen Börsenwesen
ein Dienst erwiesen wurde, wird die Entwicklung in den kommenden Monaten
und Jahren zeigen.
Ist dies allein schon als beklagenswert zu bezeichnen, so ist die
völlige, durch mangelhaftes Wissen gekennzeichnete, Überforderung
von Richtern und Rechtsanwälten geradezu gefährlich. Eine
sachge-rechte Rechtsprechung wird so dem Zufall überlassen, Schiedsmänner
aus dem Bankenbereich helfen hier auch nicht entscheidend weiter.
Der Gesetzgeber als letzter Rettungsanker ist ebenfalls überfordert,
für jeden einzelnen Fall nachvollziehbare Regelungen aufzustellen.
Mühselige Versuche von Volkshochschulen, das allgemeine Wissen
um den Kapitalmarkt zu verbes-sern, scheitern oft kläglich an
dem mangelnden Wissen der Referenten um die Praxis. Börsen, die
letztendlich von Börsenaufträgen leben, tun auf diesem Gebiet
so gut wie nichts.
Hier sind alle Börsen gefordert, nicht nur durch glasgeschlossene
Besuchertribünen ihren Beitrag zu leisten, sondern auch z.B.
mehr als bisher durch Vortragsreihen für Schulen, Volkshochschulen,
Gast-dozenturen an Universitäten etc., Fachreferendarien für
potentielle Anleger bzw. für die interessierte Öffentlichkeit,
neutrales und aufklärendes, von allen zu verstehendes Schriftmaterial,
regelmäßige Ver-anstaltungen wie Tag der offenen Tür.
Der Beispiele lassen sich viele finden, man muß nur auch einmal
wollen. Weder die gezielte Beratung am Bankschalter noch der Besuch
überteuerter Fachseminare ersetzen die - durch die Neutralität
der Institution "Börse" eher mögliche - aktive
Werbung um neue Kunden und dadurch größere Ausschöpfung
des Marktpotentials.
Sattheit, Ziellosigkeit, Beschäftigung mit eigenen Problemen
- um es nicht schlimmer zu formulieren - , bürokratisches Verhalten
im negativen Sinne und Phantasielosigkeit prägen die Szene. Visionen
sind nicht gefragt. Warum kommt niemand auf die Idee, die gängigen
Instrumente - z.B. Kundenbefragung, Zertifizierung nach DIN/ISO etc.
- zu nutzen, um die Effektivität der Börse auch in ihrer
Außenwirkung zu steigern?
Bei dieser Situation kann jedenfalls die viel beschworene Aktienkultur
und eine stärkere Beteiligung des privaten Anlegers am Kapitalmarkt
nicht entstehen. Vielleicht ist dies sogar gewollt, um den privaten
Kapitalanleger mehr auf das Fondswesen zu konzentrieren, bei dem ja
auch noch die Risikoabsiche-rung gegeben ist. Oder zu sein scheint,
wenn man die Vorkommnisse bei der Deutschen Morgan Gren-fell richtig
deutet...
Ausblick
Die Börsen sind nach allgemeiner Auffassung - und wohl auch
nicht zu Unrecht - der Spiegel oder Aus-druck der wirtschaftlichen
Potenz eines Landes oder einer Region. Dies wird deutlich, wenn man
an die Ausstrahlungskraft von New York oder Tokio denkt. Vorgänge
dort sind global von großer Bedeutung und wirken sich positiv
wie negativ auf die Volkswirtschaften aus. Das alte Europa als bedeutsamer
Wirtschaftsfaktor kennt die Börsen in London, Paris, Frankfurt
und viele andere, alle mit einer weit ge-ringeren globalen Bedeutung.
Mit einer einheitlichen Währung im Rahmen der Wirtschafts- und
Währungsunion wird sich die Situation grundlegend ändern.
Hier muß der deutsche Kapitalmarkt klar Position beziehen und
für eine ange-messene Stellung entsprechend der Bedeutung Deutschlands
sorgen, damit er in diesem größeren Rahmen nicht zu einer
regionalen Veranstaltung verkommt. Hierüber sind sich alle mehr
oder weniger einig.
Wenn aber dem so sein sollte, bleibt unverständlich, daß
einzelne große Marktteilnehmer der Meinung sind, in London sei
man besser aufgehoben. Ist es die geringere Kontrolle oder Börsenaufsicht?
Ist es die im Euckenschen Sinne unverzichtbare Aufsichts- und Gestaltungspflicht
des Staates, die nicht ge-wollt ist, oder die - wenn man schon diese
Funktion nicht wegdiskutieren kann - behauptete Überregu-lierung?
Sind es Kostengründe? Ist es eine nicht vorhandene Integrationskraft,
wie die Bundesbank sie darstellen könnte?
Tatsache ist weiterhin, daß weder die öffentliche Hand
- trotz verbaler Kraftakte - noch die Kreditinstitu-te, noch - last
but not least - die Börsen selber, aktiv etwas dazu beigetragen
haben, um den Kapital-markt und seine Chancen so publik zu machen,
daß die Beteiligung des privaten Kapitals mindestens das Niveau
der angelsächsischen Börsen erreicht.
Vor allem die Börsen - und hier insbesondere die regionalen
Börsen - sollten sich ihrer Verantwortung für ihre jeweilige
Region bewußt werden und die Attraktivität für Anleger
und Emittenten - seien sie groß oder klein - deutlich erhöhen.
Hierzu bedarf es einer nicht zu unterschätzenden Anstrengung
mit dem Ziel, den Wettbewerb auch in Sachen Dienstleistungsangebot
zum Maß aller Dinge zu machen.
Dies zu erreichen, bedingt aber eine gewisse Unabhängigkeit
gegenüber großen Anteilseignern der Börsenträger,
die sich von der Auffassung verabschieden müssen, die Börse
sei ihre Privatangelegen-heit. Dies bedeutet auch, daß sie sich
davor zurückhalten, Schritt für Schritt Tatsachen zu schaffen,
die anderen lediglich die Chance einer schwächlichen Reaktion
läßt, um das Schlimmste zu verhindern.
Es müßte aller Ziel sein, den europäischen und anderen
Kapitalmärkten zu demonstrieren, daß die Vielfalt, die
Europa und nicht zuletzt Deutschland auszeichnet, nicht auf dem Altar
einer gefährlichen, - und den nationalen Beeinflussungen entzogenen
- , globalen Kapitalmarktstrategie geopfert werden muß. Frankfurt
muß sich hüten, dabei ein Opfer der eigenen Strategie zu
werden und ebenfalls im Kampf mit europäischen Plätzen zur
Regionalbörse zu werden. In der Wirtschaft ist ein ungeliebter,
oft verdrängter, aber eherner Grundsatz, daß bei Fusionen
die Umsätze der Partner nicht addiert werden können, daß
eher eine gewisse Erosion eintreten wird.
Die Vielfalt der - durch ein Netz wettbewerbsfähiger, durch
Werbung und attraktive Börsendienste gestärkter, ihrer Verantwortung
für ihre jeweilige Region bewußter - Regionalbörsen
kann wesentlich mehr bewirken als eine zentrale Börse. Eher sogar
mehr, da sie die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Region
durch ihre Marktnähe voll auszunutzen imstande ist. Über
ihre jeweilige Marktstellung im Wettbewerb entscheiden, neben der
Qualität der angebotenen Dienstleistungen und der Betreuung von
Anlegern und Emittenten, ihre Flexibilität, neue Kundenkreise
für den Kapitalmarkt zu akquirieren, und ihre Reaktionsfähigkeit
auf Marktänderungen.
Dies bedingt allerdings, daß die eingesetzten Instrumentarien
nicht nur standardisiert, kompatibel und auf dem jeweils neuesten
technischen Niveau angesiedelt sein müssen, sondern daß
sie auch durch geschickte Schnittstellen anderen Systemen die Kommunikation
ermöglichen.
Für diese Vorstellung eine angepaßte und möglichst
flexible Struktur der Regionalbörsen und ihrer Träger zu
schaffen, ist das Gebot der Stunde.
ENDE
Anlage 1
Thesen zur Neugestaltung der deutschen Börsen
1. Ausgangslage
These 1
Die Börsen sind nach allgemeiner Auffassung - und wohl nicht
zu Unrecht - der Spiegel oder Ausdruck der wirtschaftlichen Potenz
einer Region oder eines Landes.
Wer die Nachrichten über die Entwicklung der Kurse am deutschen
Kapitalmarkt in der letzten Zeit verfolgt hat, wird feststellen, daß
der DAX sich fast ausschließlich an Ereignissen in den USA orientiert.
Veränderungen der Zinssituation, Arbeitsmarktzahlen u. ä.
in den USA beeinflussen den deutschen Aktienindex wesentlich stärker
als deutsche oder europäische Ereignisse. Hier zeigt sich aus
dem Blickwinkel der deutschen Börsen ein deutliches Mißverhältnis
in der Bedeutung der Wirtschaftsräume und ihrer Wirksamkeit auf
Aktienkurse.
Der einheitliche Kapitalmarkt der europäischen Wirtschafts-
und Währungsunion wird und muß hier eine entscheidende
Änderung bewirken. Der europäische Euro und der durch ihn
vereinheitlichte Wirt-schaftsraum ist zumindest ähnlich stark
wie der Dollarraum - speziell in den USA - und muß dies auch
zum Ausdruck bringen. Europäische Börsen können und
müssen hierzu beitragen. Dies gelingt nur, wenn sie entsprechend
gestärkt und in ihrer Basis verbreitert werden.
These 2
Der deutsche Wirtschaftsraum spielt in Europa eine zentrale Rolle.
Daß dies anerkannt wird, zeigt u.a. die Einrichtung der Europäischen
Zentralbank in Frankfurt.
Die deutschen Börsen können diesen Stellenwert zur Zeit
nicht bestätigen, da ihre Verfassung nicht den Ansprüchen
einer derartigen Stellung entspricht (Einzelheiten siehe Anlage 2).
These 3
Die Börsen unterliegen der absoluten Dominanz durch die deutschen
Großbanken (bis maximal Platz sieben der umsatzstärksten
Kreditinstitute) und folgen damit zwangsläufig nicht nur volkswirtschaftli-chen
Regeln. So teilen sich zum Beispiel die Deutsche Bank und die Dresdner
Bank - dokumentiert durch die Besetzung der Führungspositionen
- die Leitung der Deutschen Börse AG, Trägerin der Frankfurter
Wertpapierbörse und der Deutschen Terminbörse.
Dieser Börsenträger ist wiederum alleiniger Anteilseigner
der Deutschen Wertpapierdaten-Zentrale (DWZ) - Softwarelizenzgeber
der deutschen Börsen - und des Deutschen Kassenvereins (DKV)
- Ab-rechnungsstelle der Börsengeschäfte. Damit sind alle
anderen Regionalbörsen von der Deutschen Börse AG in gewisser
Weise abhängig.
Die Situation der Regionalbörsen spiegelt in Kapitalanteilen,
Beeinflussung und Besetzung von Füh-rungspositionen die Frankfurter
Situation wider.
Damit ist eine von den Interessen der Großbanken unabhängige
Börsenpolitik faktisch kaum noch mög-lich (siehe hierzu
Anlagen 1 und 2). Die Dominanz der betriebswirtschaftlichen Interessen
der Groß-banken gegenüber den volkswirtschaftlichen Erfordernissen
eines deutschen Kapitalmarktes ist deut-lich, wenn man die Abwanderung
des Investment-Bankings der Marktführer nach London und die sich
daraus ergebenden Konsequenzen berücksichtigt.
Auch dieser These widersprechende Gutachten - wie beispielsweise
zum Deutschen Juristentag 1996 von Prof. Mülbert (Trier) vorgelegt
- können daran nichts ändern. Dieses Gutachten hat im übrigen
auch Prof. Adams (Köln) in ZIP 37-38/96 widerlegt. Er fordert
die Trennung von Kreditinstituten und Kapital-anlagegesellschaften
und zeigt anhand der Beherrschung der Deutsche Börse AG als Trägerin
der Frankfurter Wertpapierbörse den Schaden auf, der dem deutschen
Finanzmarkt - auch aus der Sicht ausländischer, insbesondere
amerikanischer, Finanzmarktsachverständiger - zugefügt wird.
These 4
Die deutschen Großbanken bevorzugen eine Zentralbörse
für Deutschland in Frankfurt, trotz verbal gegenteiliger Meinungsäußerungen
und Betätigungsvorschlägen für die Regionalbörsen.
Dies zu erreichen, dokumentiert sich in dem Bestreben, möglichst
schnell den Handel auf eine ausschließlich elektronische Plattform
zu übertragen. Außerdem soll der neutrale Intermediär
abgeschafft werden. Die dann notwendigen besonderen Marktüberwachungs-Kontrollmechanismen
werden in den erforderli-chen Investitionsvolumen nicht gesondert
ausgewiesen. Daraus läßt sich schließen, daß
dafür auch kein besonderer Bedarf gesehen wird. Äußerungen
von Herrn Dr. Breuer - Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank
und Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der Deutschen Börse AG
als Träger der Frankfurter Börse -, es solle weniger staatlich
überwachte Börsen und mehr private Handelssysteme geben,
zeigen diese Einstellung sehr deutlich.
Damit würde nicht nur das heutige, föderale Prinzip in
der deutschen Börsenlandschaft außer Kraft gesetzt, sondern
auch Wettbewerb allgemein unterbunden (Einzelheiten siehe Anlage 1).
These 5
Der oft postulierte "Kampf der Systeme": Parkettbörse
gegen Computerbörse ist ein Scheinkampf. Auch die Parkettbörse
operiert heute - anders ist das Geschäft gar nicht mehr abwickelbar
- sehr stark mit Computerunterstützung.
Der von den Börsenfachministern geforderte Erhalt des dualen
Systems könnte bei diesen Überlegun-gen nur dann eine Rolle
spielen, wenn Investitionen in beiden Systemen durchgeführt würden.
Fakt ist, daß die für die Entwicklung beider Formen notwendigen
Investitionen einseitig auf die elektronische Plattform gelenkt werden.
2. Neugestaltung (siehe auch Anlage 3)
These 1: Der Zugang zum Kapitalmarkt muß verbessert werden.
Die volkswirtschaftliche Aufgabenstellung der Börse ist es,
das knappe Kapital des Anlegers dorthin zu lenken, wo es optimal genutzt
wird.
Interessanterweise tritt der so häufig angesprochene "Anleger"
allerdings an der Börse in Deutschland überhaupt nicht in
Erscheinung. Im Gegensatz zum Ausland führt in Deutschland der
Weg an die Börse ausschließlich über die Banken. Im
Ausland gibt es Broker, Makler oder agents de change, die für
interessierte Anleger tätig sind, in Deutschland nur die Banken.
Die 6. KWG-Novelle wird hier erstmalig eine grundsätzliche Änderung
bringen, da hier auch anderen Marktteilnehmern mindestens die Chance
eingeräumt wird, als "Finanzdienstleistungsinstitut"
an der Börse für private Kapitalanleger tätig zu werden.
These 2: Der Kapitalmarkt muß durch verstärkte Einbeziehung
privaten Kapitals erweitert werden.
Die privaten Anleger in Deutschland sind - anders als zum Beispiel
in den USA - nur zu einem unter-durchschnittlichen Anteil (5,5 % Deutschland
gegenüber 21,1 % in den USA, Schweden sogar 35,3 %) am Kapitalmarkt
beteiligt (siehe oben).
Erhöhte Attraktivität der gehandelten Papiere, erleichterte
Börsenzugangsmöglichkeiten (Zulassung Brokerhäuser,
bankenunabhängige Emissionshäuser, Maklergesellschaften
etc.), Verbreiterung der Anlagemöglichkeiten (Venture Capital
- Möglichkeiten wie im "Neuen Markt" vorgeschlagen,
aber ohne Behandlung als Sondermarkt), verstärkte Werbung der
Börsen und Kapitalgesellschaften, Erleichterung der Börsenzulassungen
etc. können Instrumente für die stärkere private Beteiligung
sein. Hinzu müßte ein breit gefächertes Informationsangebot
durch die Börsen treten.
Überlegungen zum Investivlohn sollten so gestaltet werden, daß
dadurch entstehendes Kapital in Fir-men- oder Sammelfonds am Kapitalmarkt
fungibel gemacht wird.
These 3: Die heute fehlende Wettbewerbssituation muß geschaffen
werden.
Den Regionalbörsen müßte ein Handelsverbund - gestützt
auf einheitliche Software, nun endlich ver-einheitlichte Geschäftsbedingungen
und -bestimmungen und vergleichbare Gebühren mit durchaus spezifischen
Ausprägungen und Angeboten - ohne Zwischenschaltung der Banken
ermöglicht wer-den, so daß die am Kapitalmarkt Agierenden
- bei noch zu schaffender voller Informationstransparenz - die jeweils
günstigste Plazierung ihrer Order suchen können.
DWZ und DKV sind dafür von der Deutsche Börse AG zu trennen
und zu verselbständigen.
These 4: Nur ein neutraler Intermediär ist Garant der Chancengleichheit
im Bör-senhandel.
Ein neutraler Intermediär muß unbedingt beibehalten werden,
da ein Geschäft zwischen zwei Partei-en zu einem Kurs führt,
der auch für Dritte u.U. entscheidende Bedeutung hat wie etwa
hinsichtlich der Besteuerung von Wertpapiergeschäften oder der
Bilanzierung. Ob es sich hierbei um einen amtlich bestallten und vereidigten
Kursmakler handeln muß, bleibt dahin gestellt. Die Erfahrungen
im angel-sächsischen Raum sowie die Erfahrungen mit IBIS hinsichtlich
Volatilität bzw. Abschlußmöglichkeiten zeigen, daß
ein neutraler - durch Umsatzprovision entlohnter - Intermediär
erheblich zu einer Markt-ausweitung beitragen wird, da sein Einkommen
von der Höhe des erzielten Umsatzes abhängt.
Nur ein neutraler Intermediär ist in der Lage, die systemimmanente
Chancenungleichheit (der Anbieter - Privatkunden und nicht an der
Börse vertretene Marktteilnehmer - muß sich zeigen, der
Abnehmer reagiert) durch die Führung eines geschlossenen Orderbuches
auszugleichen, aber auch Manipulatio-nen vorzubeugen.
Der vorgeschlagene Handelsverbund der Börsen untereinander würde
diese Möglichkeiten verbessern.
These 5: Es muß eine neue Börsenstruktur geschaffen werden.
Die öffentlich-rechtliche Grundkonzeption der Börsen bleibt
erhalten. Die Börsenträger sollten privat-rechtlich organisiert
bleiben, aber aus ihrer Beeinflussung durch die Großbanken befreit
werden. Dazu gehört, daß die Kreditinstitute mittelbar
und unmittelbar nicht mehr als 5% des Kapitals dieser Börsenträger
halten dürfen.
Die heute existierende starke, personelle Durchdringung der Börsenorgane
mit Bankenvertretern ist aufzulösen. Der gesetzliche Ansatz der
paritätisch besetzten Börsenräte ist in der gewollten
Form offi-ziell zwar erfüllt, faktisch aber unterlaufen worden.
Der Grundsatz der Nichtidentität zwischen dem Führungspersonal
der Börsenträger, der Börsen und ihrer Organe sollte
so umfassend wie möglich gehandhabt werden.
Die Regionalbörsen sollten eine gemeinschaftliche Tochtergesellschaft,
den "Deutschen Börsenverein" als GmbH gründen,
der die Interessen aller Regionalbörsen vertritt. Durch diese
Organisation - Anteile sind nach Umsatzanteilen am deutschen Kapitalmarkt
gewichtet, Einstimmigkeitsprinzip erforderlich - könnte die Öffentlichkeitsarbeit
betrieben, die Mitbeteiligung an der Neu- bzw. Weiterentwicklung gesetzlicher
Vorschriften u.ä. erfüllt werden.
Unabhängig von ihrer interessewahrenden Aufgabe, könnte
diese Tochtergesellschaft der Börsen auch die Anteile an einem
"Dienstleistungscenter (DLC) Börse AG oder GmbH" halten,
in dem die heutige DWZ und DKV zusammengeführt würden.
Dabei würde der Anteil des "Deutschen Börsenvereins"
auf eine Sperrminorität von 25% limitiert, um der Gesellschaft
auch die Aufnahme anderer Geschäftsfelder zu ermöglichen.
Das DLC würde wie andere Dienstleistungsunternehmen (z.B. Debis)
am Markt agieren, aber aufgrund der Sperrminorität der Börsen
diesem Bereich besonderes Augenmerk widmen.
These 6: Die Effizienz der Wertpapieraufsicht sollte durch einheitliche
Normen und klare Kompetenzabgrenzung verbessert werden.
Das heutige Kontrollverfahren sollte im Prinzip beibehalten werden,
wobei allerdings eine genaue Zu-ordnung im zu betreuenden Sektor zwischen
dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und dem Bundesaufsichtsamt
für das Kreditgewerbe vorzunehmen ist. Sinn dieser Überlegung
ist, daß für das gesamte Wertpapierwesen nur eine Aufsicht
existieren sollte, um Doppelkontrollen zu vermeiden. Die funktionale
Verbindung zwischen Bundes- und Länderbehörden sollte -
z.B. im Wege der Amtshilfe - wegen der Marktnähe erhalten bleiben.
Anlage 2
Die Banken, ihre Stellung im Kapitalmarkt und an der Börse
Vorbemerkung
Die volkswirtschaftliche Aufgabenstellung der Börse ist es,
das knappe Kapital des Anlegers dorthin zu lenken, wo es optimal genutzt
wird.
Interessanterweise tritt der so häufig angesprochene Anleger
allerdings an der Börse in Deutschland überhaupt nicht in
Erscheinung. Im Gegensatz zum Ausland führt in Deutschland der
Weg an die Börse ausschließlich über die Banken. Im
Ausland gibt es Broker, Makler oder agents de change, die für
interessierte Anleger tätig sind, in Deutschland nur die Banken.
Die 6. KWG-Novelle wird hier erstmalig eine grundsätzliche Änderung
bringen, da hier auch anderen Marktteilnehmern zumindestens die Chance
eingeräumt wird, als "Finanzinstitut" an der Börse
für priva-te Kapitalanleger tätig zu werden.
Stellung der Banken im Wirtschaftsgeschehen
Durch das Universalbankenprinzip haben die deutschen Banken einen
großen Einfluß in allen Wirt-schaftsbereichen gewonnen.
Dies gilt seit kurzem auch für das Versicherungsgewerbe, dessen
Markt den Banken lange vorenthalten wurde. Durch die Liberalisierung
im Zuge der europäischen Harmoni-sierung ist ihnen der Einstieg
vor einiger Zeit gelungen.
Beispiele:
" Allgemeines Kreditgewerbe gegenüber Privat- und Geschäftskundschaft;
starke Einflußmöglichkeiten sind sowohl im privaten (Schufa)
Bereich als auch bei Unternehmen (Aufsichtsratssitze in der überwie-genden
Anzahl der Kapitalunternehmen, meist aufgrund der Kreditvergabe) gegeben.
" Durch Gründung oder Übernahme von Leasing-Firmen,
Unternehmensberatungs-Gesellschaften, Fonds, Bausparkassen, Kreditkartenfirmen
etc. ist es den Banken gelungen, ihren Einflußbereich er-heblich
auszudehnen.
" In den letzten zwei Jahrzehnten - im Gegensatz zu früheren
Gepflogenheiten - ständig gestiegene Kapitalanteile an führenden
Industrieadressen und einer Vielzahl kleinerer Unternehmen im Zuge
von Kreditabsicherungen, verbunden mit einer hohen Abstimm-Macht durch
die ihnen gesetzlich zugestan-dene, alleinige Depotverwaltung für
Kapitalanteile in privater Hand und deren Vertretung - so der Eigen-tümer
nichts anderes verfügt - in den Hauptversammlungen der Kapitalunternehmen.
Derzeit beträgt die Abstimmquote und damit -macht etwas über
80%.
" Emissionen von industriellen und ausländischen öffentlichen
Wertpapieren werden in aller Regel von den Banken am deutschen Kapitalmarkt
plaziert. Die hierfür aufzuwendenden Provisionen liegen er-heblich
über den Börsenzulassungsgebühren und werden zusätzlich
berechnet.
" Kapitalanleger sind gezwungen - so keine Börsenzulassung
vorhanden -, ihre Geschäfte über die Banken abzuwickeln.
Sogar an der Börse zugelassene Marktteilnehmer müssen ihre
Geschäfte über Banken abwickeln. Die daraus resultierenden
Provisionen machen einen erheblichen Teil der Gewinne der Banken aus.
Die Höhe dieser Gebühren wirkt sich prohibitiv auf die Teilnahme
des privaten Aktien-kapitals aus. Hinzu tritt die häufige Empfehlung
der Banken an ihre Kunden, "aus Absicherungsgründen gegen
das Kursrisiko der Aktien" Fondsanteile (das Eigenkapital der
Fonds weist häufig die Banken direkt oder indirekt als Inhaber
aus) zu kaufen.
Die vorgenannten Punkte haben dazu geführt, daß die Banken
wie ein dem Kapitalmarkt vorgeschalte-ter Filter wirken und hieraus
einen erheblichen Anteil ihrer Einnahmen gewinnen. Da gleichzeitig
der jeweilige Kapitalmarktkunde - insbesondere der private Anleger
- in aller Regel es aus Unkenntnis sei-ner Möglichkeiten den
Banken überläßt, an welchem Börsenplatz das gewünschte
Geschäft getätigt werden soll, konnten die Banken durchaus
zusätzliche Gewinne aus der unterschiedlichen Kurssituati-on
der einzelnen Plätze ziehen, vor allem dann, wenn die betroffenen
Papiere hausintern und außer-börslich oder im Zusammenspiel
mit Partnerbanken gehandelt wurden.
Mit Ausnahme der Bundesbank und ihrer Landeszentralbanken ist es
also den Banken gelungen, so gut wie alle Marktteilnehmer am unmittelbaren
Kapitalmarkt auszuschalten. Der Kapitalmarkt in Deutschland ist damit
faktisch zu einer monopolistischen Veranstaltung der Banken geworden.
Durch hohe, von den Banken initiierte Sicherheitsleistungen als Basis
für die Zulassung am Kapital-markt bzw. an den Börsenplätzen,
verbunden mit den wachsenden Kosten für die Unterhaltung von
Büros an den einzelnen Börsen ist zusätzlich die Zahl
der am Kapitalmarkt agierenden Banken erheb-lich zurückgegangen.
Die größten deutschen Banken - bis maximal Platz 7 auf
der Rangliste - sind heute praktisch unter sich.
Eine Weiterentwicklung der Maklerschaft zu Wertpapierhandelsfirmen
wurde zwar offiziell gefordert, die notwendige Ausgestaltung aber
durch erhebliche Restriktionen - z. B. 6 Mio DM Kaution für eine
Mit-gliedschaft im DKV (Deutscher Kassenverein als Geschäftsabwicklungsstelle/Clearinginstitut),
keine Führung von Drittkonten etc. - verhindert. Inwieweit die
neueren Überlegungen des Gesetzgebers (6.KWG-Novelle oder das
neue Finanzmarktförderungsgesetz) hier Abhilfe schaffen werden,
bleibt abzuwarten.
Entwicklung des Kapitalmarktes
Dieser monopolistische Markt war nun so aufzuteilen oder zu organisieren,
daß alle störenden Einflüs-se ausgeschaltet wurden
bzw. werden.
" In einem ersten Schritt sind die die deutschen Börsen
betreibenden Börsenträger als privatrechtlich organisierte
Gesellschaften - so ist der Börsenträger der Frankfurter
Wertpapierbörse die Deutsche Börse AG, deren Tochtergesellschaften
die DWZ (Deutsche Wertpapierdaten Zentrale), die als Mono-polist Dienstleister
für alle Wertpapierbörsen ist, und der Monopolist Deutscher
Kassenverein für die Geschäftsabwicklung sowie die Deutsche
Termin-Börse (DTB) als deutsche Zentralbörse für Derivate
- zu einem nicht unerheblichen Teil in der Hand der Banken konzentriert
worden. Hierbei fällt auf, daß sowohl Kapitalanteile als
auch die Besetzung der führenden Positionen bei Trägern,
Börsen und deren Ausschüssen sowie der Börsenräte
hauptsächlich unter den drei Großbanken Deutsche Bank,
Dresd-ner Bank und Commerzbank aufgeteilt sind.
" In der Regel sind die führenden Positionen bei den Börsen
und ihren Trägern von Vorstandsmitgliedern dieser Banken besetzt,
wobei die größte deutsche Börse - Frankfurt - im Wechsel
zwischen der Deut-schen Bank und der Dresdner Bank aufgeteilt ist.
Dies gilt ebenso für die verschiedenen, neu geschaf-fenen Börsenräte,
mit denen der Gesetzgeber diese Marktbeherrschung eigentlich begrenzen
wollte.
" Mit dieser faktischen Machtkonzentration sind Entscheidungen,
die gegen Bankeninteressen gerichtet sind, ebenso zu verhindern, wie
man Widerstände gegen die Entscheidungen der Banken durch fein-sinnige
Instrumentarien zu unterlaufen versteht, wie z.B. durch Marktreduzierung
an bestimmten Bör-sen oder in bestimmten Bereichen, durch Einflußnahme
auf die Aufteilung der Märkte bei Börsenmak-lern nach dem
Grundsatz der gleichgewichtigen Beteiligung am Gesamtmarkt (erfolgreiche
Börsenmak-ler werden dadurch um ihren spezifischen Erfolg gebracht),
durch Reduzierung der Börsenzulassung einzelner wichtiger Papiere
auf eine Börse (natürlich Frankfurt) etc.
" In einem zweiten Schritt wurde die aus Rationalisierungs-,
Fehlerbeseitigungs- und Beschleuni-gungsgründen dringend gebotene
Einführung der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung
forciert. Da andere Börsen wie z.B. Düsseldorf, mit ihrer
selbst entwickelten Software hinsichtlich Quali-tät und Anwenderfreundlichkeit
dem Frankfurter Platz überlegen waren, wurden diese Eigenentwick-lungen
mit Hilfe der betroffenen Börse (wie stark sich Pressionen ausgewirkt
haben, bleibt offen) der Deutschen Wertpapierdaten-Zentrale (DWZ)
in Frankfurt übertragen und dort sofort stillgelegt, um die Frankfurter
Systeme als alleinige Systeme im Markt wirksam werden zu lassen (Argument:
ein System ist billiger als mehrere. Die Gewinne der Deutschen Börse
AG sprechen für sich). Wichtig in diesem Zusammenhang, daß
die Nutzerverträge, die mit den Regionalbörsen geschlossen
wurden, durch ei-nen speziellen "Betriebs"vertrag zwischen
der DWZ und der Frankfurter Börse von dieser genehmigt werden
müssen(!).
" In einem dritten Schritt wurde das IBIS-System als elektronisches
Handelssystem eingeführt. Anderen, konkurrierenden Systemen,
die anerkannt besser und billiger waren, wurde der Zugang zur Börsen-Geschäfts-Abwicklung,
trotz Einschaltung der Kartellbehörden verwehrt. Eine weitere
Nutzung dieser Systeme wurde dadurch unmöglich gemacht, ein gesunder
Wettbewerb verhindert. Des weiteren gehen die Öffnungszeiten
von IBIS weit über die Geschäftszeiten der Parkettbörsen
hinaus (8.30 bis 17.00 Uhr) mit dem vordergründig einsichtigen
Argument, hierdurch würde eine höhere Liquidität im
Gesamtmarkt geschaffen. Anträge der Kursmakler auf Verlängerung
der Parkettbörsenzeit wurden konsequenterweise regelmäßig
abgelehnt.
" Die gemeldeten täglichen DAX-Kurse sind ausschließlich
Kurse der Frankfurter Wertpapierbörse.
" Auf Antrag beim hessischen Wirtschaftsministerium wurde die
Deutsche Termin-Börse (DTB) als Derivat-Handelszentrum 1991 in
Frankfurt gegründet. Sie ist eine klassische Zentralbörse,
aber nur von einer Landesbehörde genehmigt.
" "Unter dem Druck der Rationalisierung" propagiert
nunmehr die Deutsche Börse AG, Frankfurt, die Zentralisierung
des gesamten deutschen Marktes in Frankfurt bei Aufgabe der einzelnen
Regio-nalbörsen oder - nachdem der Gegendruck größer
wurde - ihrer Spezialisierung auf regionale Papiere. Alle DAX-Werte
sollen langfristig nur noch in Frankfurt gehandelt werden. Ein häufig
gehörtes Argu-ment ist die Provinzialität des deutschen
Kapitalmarktes aufgrund seiner regionalen Zersplitterung, der in der
europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu einem zweit-
oder drittklassigen Markt würde. Hinzu tritt als Kostenargument
die Unterhaltung von Büros an acht Börsenplätzen und
das Einspa-rungspotential, wenn alles in Frankfurt konzentriert würde.
Frankfurt sei darüber hinaus der natürliche Börsenplatz
in Deutschland, insbesondere für ausländische Anleger, und
könne nur so - als Sitz der europäischen Zentralbank - die
Bedeutung erlangen, die Deutschland im europäischen Konzert zuste-he.
" In einem vierten Schritt wird nun die elektronische Handelsplattform
(eHS) vorgeschlagen, die alle heute existierenden Systeme ablösen
und zu einem integralen Handels- und Informationssystem aus-gebaut
werden soll. In diesem System sind die Börsenmakler überflüssig,
die Software regelt die Preise durch automatischen - oder besser mathematischen
- Ausgleich der Orders. Die Sicherheitsleistungen, die bei einer Marktteilnahme
erforderlich sein werden, werden mit großer Sicherheit erheblich
höher als heute sein. Damit werden - außer den Großbanken
- vermutlich einige der heute noch vorhandenen Marktteilnehmer ausscheiden
müssen.
Würde auch der vierte Schritt realisiert, d.h. die Regionalisierung
des deutschen Kapitalmarktes durch eine nur noch zentral funktionierende
Software faktisch ad absurdum geführt, wäre das Ziel einer
endgültigen Marktbeherrschung erreicht. Sogar der Gesetzgeber
müßte das föderale Prinzip als "Behinderung des
deutschen Kapitalmarktes" ansehen und für dessen Ablösung
durch Änderung der Gesetzeslage sorgen.
Anlage 3
Vorschläge zur Organisation der Börsen
1. Stärkung des deutschen Finanzmarktes im europäischen
Kontext
Im Rahmen der zunehmenden Harmonisierungsbestrebungen in der EU -
die beabsichtigte Wirtschafts- und Währungsunion ist lediglich
ein Beispiel - wird sich ein europäischer Kapitalmarkt entwickeln.
Um sich in diesem europäischen Wettbewerb behaupten zu können,
muß der deutsche Kapitalmarkt ge-stärkt werden.
Dabei sind die wesentlichen Funktionen des Kapitalmarktes
" Kapitalbeschaffungsfunktion für den Staat bzw. für
Unternehmen
" Steuerungsfunktion für die Zentralnotenbank im Hinblick
auf die Geldmengensteuerung zumindest im kurzfristigen Bereich
nicht nur zu erhalten, sondern zu stärken.
Zur Erreichung dieser Ziele sind zwei Aktivitäten dringend erforderlich:
1. Verstärkung des Wettbewerbs, um die Liquidität des Marktes
zu erhöhen
2. Stärkere Erschließung des Privatkapitals für den
Kapitalmarkt durch Erhöhung der Attraktivität des Marktes.
1.1 Verbreiterung des Kapitalmarktes
" Ausweitung bzw. Intensivierung der Industrieanleihen, Pfandbriefe,
DM-Auslandsanleihen etc. Hierbei sind die Gründe des geringen
Interesses auf der Anbieterseite (?) wie auch auf der Käuferseite
(Attrak-tivität, Bekanntheitsgrad etc.) zu untersuchen.
" Schaffung eines Marktpotentials für Venture Capital. Hier
ist über Fonds-, KfW-Betreuung oder ähnli-che, möglichst
aber börsenfähige, Konstruktionen nachzudenken.
" Überprüfung der Börsen-Zulassungsbestimmungen
für Emissionen; Ziel: Die heute faktisch nur über die Kreditinstitute
mögliche Emission muß auch anderen an der Börse zugelassenen
Instituten ermög-licht werden (bankenunabhängige Emissionshäuser,
z.B. als Tochtergesellschaften von Börsen bzw. Börsenträgern
oder auch Maklergesellschaften bzw. Brokerhäuser). Durch Schaffung
von Chancen-gleichheit müssen gesetzliche Regelungen auch nutzbar
sein.
" Intensivierung der Marktteilnahme privater Anleger durch Schaffung
weiterer Vertriebswege - z.B. Zulassung von Brokerhäusern (Vorbild
angelsächsische Kapitalmärkte: Warum ist der Anteil privater
Anleger dort höher als in Deutschland ? Sicherheitsdenken, Unkenntnis
aufgrund mangelnder Aufklä-rung usw. können als Gründe
nicht ausreichen.
" Überlegungen zum Investivlohn sollten so gestaltet werden,
daß dadurch entstehendes Kapital in Firmen- oder Sammelfonds
am Kapitalmarkt fungibel gemacht wird.
1.2 Schaffung einer Wettbewerbssituation
" Die föderale Börsenstruktur - und damit das Prinzip
der Regionalbörsen - hat sich bewährt und sollte bestehen
bleiben. Allerdings müssen die deutschen Börsen in einem
echten Wettbewerb, d. h. unabhängig von Kreditinstituten, untereinander
stehen.
" Das gesamte Regelwerk muß nun endlich zwischen den Börsen
harmonisiert werden, d. h. Börsenord-nungen, Zulassungsbestimmungen,
Gebührenordnungen etc. Die Höhe der jeweiligen Börsengebühren
könnte aufgrund möglicher unterschiedlicher Service-Angebote
bei den einzelnen Börsen durchaus variieren. Der eintretende
Wettbewerb wird auf jeden Fall für "marktgerechte"
Preise sorgen.
" Zwischen den Börsen muß ein praktikabler Handelsverbund
ermöglicht werden. Das bedeutet, daß - bei aktuellen Informationen
- Umsatzmöglichkeiten in den anderen Börsen ohne Umwege
genutzt wer-den können. Dies führt zu einer wesentlichen
Liquiditätserweiterung bzw. zu höheren Umsätzen auch
in marktengen Papieren.
" Um den Handelsverbund zu gewährleisten, muß die
dafür erforderliche Software allen Börsen zu gleichen Konditionen
zur Verfügung stehen. Dies gilt vor allem für existierende
oder noch zu entwi-ckelnde Informations- und Abwicklungssysteme.
" Neben den heutigen Marktteilnehmern sollten Brokerhäuser
etc. wie in den angelsächsischen Ländern zur Börse
zugelassen werden. Der Diskussionsentwurf der 6.KWG-Novelle sieht
dies auch vor. Es muß allerdings dafür gesorgt werden,
daß diese Möglichkeit auch realisiert werden kann (Siehe
Deregulie-rungsaktivitäten bei Versicherungen, Fluggesellschaften
etc.). Die Sicherheitenfrage sollte deutlich anders und für alle
Marktteilnehmer und Emittenten gleich geregelt werden. Dabei ist allerdings
darauf zu achten, daß die Ausgestaltung nicht dazu führt,
daß nur noch größere Kreditinstitute die Sicherhei-ten
aufbringen können.
" Die DTB (Deutsche Termin-Börse) ist zur Zeit eine hessische
Börse, übt aber die Funktion einer Zentralbörse aus.
Entweder sorgen die Bundesländer dafür, daß die DTB
analog dem IBIS-Prinzip (juristischer Teil jeder Börse) behandelt
wird oder sie wird der noch gemeinsam zu gründenden GmbH der
Börsen als Börsenträger zugeordnet.
" Die Börsen oder deren Träger müssen eigene Emissionshäuser
gründen können, um in Konkurrenz zu anderen Börsen
bzw. Kreditinstituten eigene Papiere oder Unternehmen bzw. deren Papiere
am Markt zu plazieren. Entsprechendes gilt für Maklergesellschaften,
deren Gründung in der 6. KWG-Novelle ermöglicht werden soll
Insoweit ist die Zulassungsfreiheit zu garantieren. Der Rendite verpflich-tete
Tochtergesellschaften der Börsen bzw. privatwirtschaftlich geführte
Brokerhäuser oder Maklerge-sellschaften werden sehr schnell die
Marktpflege auch im werbetechnischen Sinne als ein wesentliches Instrument
des Wettbewerbes begreifen.
" DWZ (Deutsche Wertpapier-Daten-Zentrale), DKV (Deutscher Kassenverein)
sind von der Deutschen Börse AG organisatorisch und kapitalmäßig
zu trennen. Sie werden zu einer eigenständigen Ge-sellschaft
(AG) und Software-Haus im Sinne eines gewinnorientierten Dienstleistungsunternehmens
umgewandelt. Das Kapital dieser Gesellschaft muß im Streubesitz
sein, um unabhängig agieren zu können. D.h. es darf nicht
- wie heute - von den Kreditinstituten gehalten werden. Deren Beteiligung
an dieser Gesellschaft muß faktisch unter 5 % bleiben, um eine
unzulässige Beeinflussung der Börsen zu vermeiden. Die Börsen
oder eine von ihnen gegründete Gesellschaft (s. weiter unten,
Punkt 2) sollten Anteile bis zu einer Sperrminorität von 25,1
% halten, um ihre Interessen wahren zu können. Diese Gesellschaft
bietet ihre Leistungen den einzelnen Börsen zu gleichen Konditionen
an. Darüber hinaus kann sie unabhängig von den Börsen
die eigene oder fremde Software am Markt vertreiben, soweit deren
Weitergabe die Interessen der Börsen nicht beeinträchtigt.
2. Börsenrecht bzw. -organisation
" Entweder sollten alle Börsen von einer Anstalt öffentlichen
Rechts in eine privatrechtliche AG umge-wandelt werden oder - bei
Beibehaltung des heutigen Prinzips - die Börsenträger. Dabei
ist darauf zu achten, daß die Kreditinstitute insgesamt nicht
mehr als maximal 5 % der Aktien dieser neuen Gesell-schaften halten
dürfen. Der Rest muß Streubesitz sein.
" Für die Börsen bzw. ihre Träger gelten die kartellrechtlichen
Vorschriften. Dies ist zwar bereits im § 2 Börsengesetz
geregelt, wird aber nicht eingehalten. Die Vorschrift muß präzisiert
und verschärft wer-den, um dem Gedanken Geltung zu verschaffen.
" Termin- und Kassahandel sollten getrennt gehalten werden. Dies
gilt um so mehr bei einer eventuellen Integration der Aktivitäten
der DTB in die einzelnen Börsen. Die mögliche Gefahr einer
Manipulation ist auszuschalten, um eine voneinander unabhängige
Entwicklung der einzelnen Geschäftsfelder der Bör-se gewährleisten
zu können.
" Präsenzbörse und Computerhandel (duales System)
sind keine konkurrierenden Systeme, sondern sie sind als komplementär
zu verstehen. Die Börsenzeit beider Systeme muß allerdings
harmonisiert und an übliche Geschäftszeiten angepaßt
werden. Die Vernetzung von institutionellem Handel und Einzelhandel
(wholesale, retail) ist vorzusehen.
" Ein neutraler Intermediär muß unbedingt beibehalten
werden. Ob es sich hierbei um einen amtlich bestallten und vereidigten
Kursmakler handeln muß, bleibt dahin gestellt. Die Erfahrungen
im angel-sächsischen Raum sowie die Erfahrungen mit IBIS hinsichtlich
Volatilität bzw. Abschlußmöglichkeiten zeigen, daß
ein neutraler - durch Umsatzprovision entlohnter - Intermediär
erheblich zu einer Markt-ausweitung beitragen wird, da sein Einkommen
von der Höhe des erzielten Umsatzes abhängt. Der vorgeschlagene
Handelsverbund der Börsen untereinander würde diesen Effekt
verstärken.
" Dieser positive Effekt gilt auch und insbesondere im Computerhandel.
Vorschriften der Kursfindung, wie sie durch das SEC in den USA existieren,
sollten auf Übernahme bzw. Anpassung hin überprüft
werden.
" Zur Zeit existieren unterschiedliche Definitionen hinsichtlich
Börsenpreise bzw. Kurse. Diese sind dringend zu harmonisieren
bzw. festzulegen. Entsprechendes gilt für die Preisfeststellungsregeln.
Auf-grund eines derartigen Definitionskataloges könnte auch die
heute existierende Struktur der Kurse ggf. angepaßt bzw. neu
geordnet werden. Die Aufteilung in DAX-Werte (die 30 umsatzstärksten
Papiere), neuerdings MDAX-Werte (die nächsten 70 auf der Umsatzskala)
und den großen Rest sogenannter marktenger Papiere (ca. 700)
ist willkürlich und führt zur Nichtbeachtung der sogenannten
Small caps (eben diese 700).
" Gleichzeitig ist nicht einzusehen, warum die Indices DAX und
MDAX nur auf Frankfurter Kursen beruhen. Auch sollte die heutige Trennung
zwischen variablem und Kassahandel für die gerechneten Kurse
aufgegeben werden. Darüber hinaus ist der gesamte Handel grundsätzlich
an Börsenpreise an-zubinden. Für Bewertungsfragen sollte
in Zukunft nur noch von gewichteten Kursen ausgegangen werden. Dies
widerspräche - trotz des Anscheins - nicht dem steuerlichen Niederstwertprinzip,
wenn nicht mehr die Börsenschlußkurse, sondern nur noch
die gewichteten Kurse für steuerliche Zwecke herangezogen würden.
" Das bisherige Verfahren von der Trennung zwischen Handel und
Abwicklung sollte beibehalten werden. Wie bereits oben erwähnt,
wird die DWZ/DKV zu einer selbständigen Gesellschaft, die im
Lohn - vergleichbares gibt es in der Industrie beispielsweise bei
der Lohn-DV (EDS, Debis) - die Abwicklung für alle Börsenteilnehmer
und die Kontrollbehörden übernimmt.
" Das heutige Kontrollverfahren sollte im Prinzip beibehalten
werden, wobei allerdings eine genaue Zuordnung im zu betreuenden Sektor
zwischen dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und
dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditgewerbe vorzunehmen ist.
Sinn dieser Überlegung ist, daß für das gesamte Wertpapierwesen
nur eine Aufsicht existieren sollte, um Doppelkontrollen zu vermei-den.
Die funktionale Verbindung zwischen Bundes- und Länderbehörden
sollte wegen der Marktnähe im Wege der Amtshilfe erhalten bleiben.
" Ein besonderes Gewicht muß in Zukunft dem "Verbraucherschutz"
des gegenwärtigen und zukünftigen Wertpapierbesitzers zukommen.
Hier sind entsprechende Regelungen auszuarbeiten.
" Die einzelnen Börsen sollten eine gemeinsame Gesellschaft
gründen, die als Interessenvertretung der Börsen in allen
Belangen für Dritte als Ansprechpartner gelten kann. Sie sollte
in Form einer GmbH geführt werden. Die Geschäftsführung
dieser Gesellschaft darf nicht mit den Geschäftsführungen
der Börsen bzw. Börsenträgern identisch sein. Der Kapitalanteil
der Börsen an der DWZ könnte über diese Gesellschaft
gehalten werden.
" Der Grundsatz der Nichtidentität zwischen dem Führungspersonal
der Börsenträger, der Börsen und ihrer Organe sollte
so umfassend wie möglich gehandhabt werden.
" Im Zuge einer Neuregelung ist die berufliche Qualifikation
eines Intermediärs bzw. eines Angestellten von Brokerhäusern
grundsätzlich neu zu regeln. Die heutigen Bestimmungen reichen
nicht aus. Das Berufsbild muß zusammen mit den IHK'n neu entwickelt
werden. Eine entsprechend ausgestaltete Prüfung ist vorzusehen.
Einwände wie Hinweise auf Art. 12 sind hier nicht angebracht
bzw. überwind-bar.
Darüber hinaus sind offensichtlich in den Investitionskosten
für ein eHS (elektronische Handelssystem) und zu einem späteren
Zeitpunkt für eine elektronische Börse weder die Folgekosten
für die Umstel-lung der am Handel Beteiligten enthalten, noch
die - gemessen an internationalen Maßstäben - not-wendigen
Kontrollmechanismen. Staatliche Stellen - nicht zuletzt in Deutschland
- denken über Kon-trollmechanismen notwendigerweise anders. Damit
könnten die Investitionsvolumina alle diskutierten Beträge
erheblich übersteigen, denn quasi automatische Kontrollen in
großen und komplexen DV-Systemen kosten - wie jeder Fachmann
bestätigen kann - einen hohen Aufwand, sprich sehr viel Geld.
Wohl gemerkt, bei diesem Argument handelt es sich nur um einen Aspekt
in einer längeren Reihe von nicht in die Investitionskosten einbezogenen
Aufwendungen.
A n l a g e 4
Einzelne Verbesserungsvorschläge
1.Schaffung eines neutralen, privaten Anlegerpasses
Nach den Vorschriften des neuen Werpapierhandelgesetzes ist ein Wertpapierdienstleistungsunter-nehmen
verpflichtet, "von seinen Kunden Angaben über ihre Erfahrungen
oder Kenntnisse in Ge-schäften, die Gegenstand von Wertpapierdienstleistungen
sein sollen, ........." zu verlangen. Dies hat in der Vergangenheit
zu Irritationen geführt, nicht zuletzt weil Anleger sich bevormundet
fühlten.
Ein Weg zur Begrenzung dieses Problems könnte die Einführung
eines "Anlegerpasses" sein. Diesen Paß würde
derjenige erhalten, der durch die Absolvierung eines Kurses über
den Kapitalmarkt, sei-ne Spielregeln, die wichtigsten Anlageformen
und ihre Stellung im Kapitalmarkt sowie die rechtli-chen Voraussetzungen
und Gefahren dieses Marktes nachweisen kann, daß er sich mit
der Materie intensiv beschäftigt hat und demzufolge die Risiken
einzuschätzen in der Lage ist.
Derartige Kurse könnten seitens der Industrie- und Handelskammern
oder auch in Volkshochschulen mit fachlicher Unterstützung der
Börsen angeboten und bestätigt werden. Inhaber eines derartigen
Zertifikates könnten dieses Papier bei ihrer Bank präsentieren
und würden dadurch von einer Über-prüfung befreit.
Ein weiterer Vorteil dieser Kurse wäre eine breite, fachkundige
und objektive Aufklärung der Öffentlich-keit über die
diversen Anlageformen, damit Schutz vor dubiosen Anlageberatern und
nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Verbesserung der Aktienkultur.
2.Änderung in der Abwicklung von Kleinorders
Es ist unverständlich, warum die heute geübte Praxis - sog.
Kleinorders ausschließlich zum Kassa-kurs abzuwickeln - weiterhin
praktiziert wird. Zusätzlich ist die Kassakursfeststellung der
Börsen ins Kreuzfeuer der Kritik an den Maklern geraten. Insiderhandel
und Frontrunning sind die gewichtigs-ten Vorwürfe. Dies vorwiegend
dann, wenn sich der Makler über das Orderbuch für den Kassakurs
vorab informiert und anschließend noch variable Geschäfte
aufgrund dieser Kenntnis abschließt. Diente dies früher
noch als Bestandteil des Gesamthandels, so wird dies heute anders
gesehen.
Gerade Kleinanleger haben aber oft eine zum Gesamt/Profimarkt konträres
Orderverhalten, deren Intentionen in einem Verlaufshandel stärker
berücksichtigt werden müßten.
Eine Lösung, die zu einer erheblichen Reduzierung dieses Problems
führen könnte, wäre eine an-dere Handhabung der Ausführung
der sogenannten Kassaorders, nämlich Ausführung - bei der
heutigen Technik kein Problem - zu allen gerechneten Kursen. Warum
werden Kleinaufträge des privaten Anlegers, die in der Addition
sich durchaus zu nennenswerten Größenordnungen addieren
können, nicht bereits zum Eröffnungskurs ausgeführt?
Damit wäre gleichzeitig die Chance einer zweiten und dritten
Berücksichtigung bei der Kursfeststellung gegeben. Ein Informationsvorsprung
durch die skontroführenden Makler wäre in diesem Falle nicht
vorhanden.
Eine weitere, oft zu Irritationen führende Praxis ist die Splittung
einer Order. Bei einem Gesamtvolumen von beispielsweise Stück
525 werden bei rechtzeitiger Vorlage Stück 500 zum Eröffnungskurs
und Stück 25 zum Einheitskurs ausgeführt, was in vielen
Fällen auch zu Mehrkosten für den Auftragge-ber führt.
Natürlich bleibt auch bei diesem Vorschlag die Weisungsfreiheit
des Auftraggebers nicht berührt.
3.Ausweisung eines gewichteten Kurses
Normalerweise wird für die Bilanzbewertung der Einheits-/Kassakurs
herangezogen. Der Schlußkurs - oft ohne Umsatz - wäre zumindest
der aktuellste Kurs des Börsentages. Beide haben den Nach-teil,
daß sie oft nicht repräsentativ für den Gesamthandel
an diesem Tage sind. Eine Lösung wäre in diesem Fall die
Ausweisung eines gewichteten Kurses, der sich aus allen Geschäftsabschlüssen,
die zu Börsenpreisen geführt haben, ermitteln ließe.
4.Vorabinformation des Handels (Pre-trade)
Weiterhin sollte die bis heute freiwillige pre-trade-Anzeige verpflichtend,
den Intentionen des Börsengesetzes entsprechend, eingeführt
werden. Diese Anzeige informiert den Handel, über andere Informationssysteme
auch alle Kundenberater, Anleger und an aktuellen Kursen Interessierte
über die aktuelle Auftragslage an der Börse. In der Vergangenheit
waren im Gegensatz zu einer Compu-terbörse nur die historischen
Kurse erhältlich. Bei zunehmender Volatilität (Kursschwankungsband-breite)
der Kurse ist dies heute für die Information der potentiellen
Auftraggeber von großer Bedeutung.
5. Kostenreduzierung durch Zusammenfassung
Wie bereits unter Punkt 1 angeführt, wäre weiterhin empfehlenswert,
eine Mehrfachausführung durch den Makler zusammenzuführen
und über einen gewichteten Durchschnittskurs abwickeln zu können.
Es ist nun wirklich nicht einzusehen - und für den betroffenen
Kunden ganz und gar unver-ständlich -, warum die Festlegungen
an der Börse, z.B. über die zu handelnden Stückzahlen,
bei ihm zu Mehrkosten und unterschiedlichen Kursen führen.
6. Geld- und Briefnotierungen im Pfandbriefmarkt (Verbesserung der
Transparenz)
Vor Ausgabe der sogenannten Jumboanleihen war dieses Börsenmarktsegment
durch eine extreme Illiquidität gekennzeichnet. Für den
Privatanleger war es wohl möglich, Anlagen durch eine teilweise
vorbildliche Marktbetreuung seitens der Emittenten zu verkaufen, selten
aber Anleihen durch Bör-senaufträge, trotz teilweise besonders
günstiger Renditen, (auf die Kaufkurse der Emittenten be-rechnet),
zu kaufen. Hier wäre die zusätzliche Information des Briefkurses
- wenn überhaupt vor-handen - eine erhebliche Entscheidungshilfe
für den Anleger. (Dies gilt auch für andere, sehr markt-enge
Papiere.)
Als eine weitere Hilfe in diesem fast 20.000 Titel zählenden
Markt könnte auch ein anderer Ordertyp eingeführt werden,
der statt der speziellen Anleihe eines Emittenten, sich ausschließlich
auf ent-sprechende Ausstattungsmerkmale einer Anleihe bezieht. Ob
dieser Kreis auch mehrere Emittenten umfassen würde, bei gleicher
Bonität, müßte diskutiert werden.
7. Verbesserung der Information
Um eine bessere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der börsenmäßigen
Orderausführung für ex-terne Auftraggeber zu ermöglichen,
sollte - wie auch vom Gesetzgeber, leider nur innerhalb der Börse,
verlangt - die Anzeige von Kurs, Ausführungszeit und Umsatz generell
gefordert werden.
8. Ad-hoc-Publizitätspflicht
Zu Recht hat die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
(DWS) die fehlende, für Privat-kunden zugängliche Information
über kursrelevante Nachrichten der Unternehmen bemängelt
und deshalb eine Verbreitung über Btx vorgeschlagen. Dies reicht
nicht aus. Einen einfachen Telefon-Ansagedienst, in dem die neuesten
Informationen aus dem Bereich der Unternehmen und des Marktes für
jeden abrufbar sind, zu schaffen, dürfte keine zu großen
Schwierigkeiten bereiten. Das Telefon ist bekanntlich weiter verbreitet
als Btx.
9. Vorbereitung auf einen europäischen Handel
Nicht nur die Umstellung auf den EURO wird den Börsen einiges
Kopfzerbrechen verursachen. Ge-nau so notwendig wäre ein Abgleich
der Geschäftsbedingungen, frühzeitige Information über
die zu erwartende Umstellung auf eine 12-stellige Wertpapier-Kennummer,
ein europäisches Händlerverzeichnis sowie - für Aufsichtsbelange
dringend erforderlich - ein sogenanntes Stammnummern-Verzeichnis.
Dies würde alle Emissionen eines auch multinational operierenden
Emittenten unter der entsprechenden Mutter auflisten. Eine Arbeitsmappe
"Finanzplatz Deutschland" mit allen rele-vanten Gesetzen,
Börsenordnungen, Geschäftsbedingungen, Mitglieder- und Gremienverzeichnis-sen
u.v.a.m. würde als Visitenkarte auch nicht schaden.
10.Meldepflicht für außerhalb der Börse getätigte
Geschäfte in börsennotierten Werten
Außerhalb der Börse getätigte Geschäfte in börsennotierten
Papieren sind derzeit an der Börse nicht bekannt. Um die Transparenz
des Wertpapierhandels insgesamt zu verbessern, sollten diese Umsätze
in Zukunft nicht nur dem Bundesamt für den Wertpapierhandel,
sondern auch der Börse angezeigt werden. Dies müßte
tagesaktuell geschehen, d.h. das Geschäft wäre nach Abschluß
direkt den zu-ständigen Stellen anzuzeigen.
Klaus Mathis